„Rückbau ja – aber nicht mit RWE“

Nach der behördlichen Anhörung zum Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich sind die Kritiker mehr denn je davon überzeugt, dass RWE kein sicherer Abriss zuzutrauen ist. Kommunen und Initiativen wappnen sich vorsichtshalber schon mal für neue Klagen

aus Frankfurt/Main KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Das Fazit fiel vernichtend aus: Aalglatt habe sich RWE allen Einwendungen entzogen, erklärten Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbände nach der ersten behördlichen Anhörung zum Abriss des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich, die die ganze vergangene Woche gedauert hatte. Der Konzern, der den Rückbau beantragt hat, sei weder bereit gewesen, fehlende Unterlagen über das Nuklidspektrum nachzureichen, noch die Sicherheitsbedingungen für den AKW-Abriss und die Errichtung eines Lagers für mittel- und schwach radioaktive Abfälle an die Strahlenschutzverordnung anzugleichen.

Eduard Bernhard vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), der die lokalen Initiativen als Sachbeistand unterstützte, strich besonders heraus, dass RWE abgelehnt habe, das geplante Zwischenlager gegen Flugzeugabstürze und Erdbeben abzusichern. „Mit einer schon zynischen Begründung“, so Bernhard: Laut RWE sei ein zufälliger Flugzeugabsturz lediglich dem „Restrisiko“ zuzuordnen. Und ein gezielter Terrorangriff aus der Luft sei eine „kriegerische Einwirkung“, deshalb sei hier ausschließlich der Staat zuständig.

Auch zusätzlichen Schutz gegen Erdbeben und Hochwasser hatte RWE für überflüssig gehalten, weil in dem beantragten Zwischenlager doch nur mittel- und schwach radioaktive Stoffe untergebracht würden. Eine „Genehmigung nach DIN-Norm wie für ein normales Bürogebäude“ sei ausreichend. Für den Fall, dass die Genehmigungsbehörde, also das Land Rheinland-Pfalz, dieser Einschätzung folgt, kündigte Joachim Scheer von der lokalen Bürgerinitiative bereits eine neue Klage an. Das Zwischenlager müsse „selbstverständlich nach der Norm für kerntechnische Anlagen ausgelegt werden“. Scheer und mehrere Kommunen hatten schon erfolgreich den „Schwarzbau“ des AKW beklagt, das nach einer fehlerhaften ersten Teilerrichtungsgenehmigung schon nach einem halben Jahr wieder vom Netz genommen werden musste.

Sollte das Land den Rückbauantrag von RWE ohne Änderungen genehmigen, will auch die Stadt Neuwied wieder klagen. Man sei „nicht gegen den Abriss generell“, heißt es hier und bei den Initiativen. Man sei aber gegen die „lässige Art“, in der er vonstatten gehen soll – und gegen RWE als Verantwortliche. Der Konzern habe seine „Unfähigkeit zum Betrieb atomtechnischer Anlagen schließlich schon in Biblis und anderswo unter Beweis gestellt“, so Bernhard.