Falsch beraten

Risikoreiche Argentinien-Anleihen: Bankberater empfahl argentinische Anleihe als sicher. Klage eingereicht

Beim Landgericht Münster klagt ein Erwerber argentinischer Staatsanleihen gegen die Sparkasse Steinfurt auf Schadenersatz. Nach Angaben der Bremer Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner hat die Sparkasse „Argentinien-Anleihen unrichtigerweise als sichere Anlage empfohlen“ und ihre Empfehlung damit begründet, dass „ein Staat nicht Pleite“ gehen könne und die USA einen wichtigen Handelspartner nicht fallen ließen. Doch handele es sich nach Kanzleiauffassung „bei der erworbenen Anleihe um eine risikoreiche Anlage, die für konservative Anleger nicht geeignet“ sei. Grundsätzlich obliege Bankberatern die Pflicht, anlage- und anlegergerecht zu beraten. „Gewissenhafte Beratung im Zusammenhang mit argentinischen Anleihen fand in vielen Fällen nicht statt.“

Zusätzliches Vertrauen sei von dem Kundenberater durch den Hinweis geschaffen worden, seine Ehefrau habe ebenfalls argentinische Anleihen gekauft. Daraufhin investierte der Anleger rund 38.000 Euro in eine Anleihe mit Laufzeit bis Ende Februar 2004. Die Bankberater hätten ihm weder den Verkaufsprospekt ausgehändigt, noch „klärten sie ihn über mögliche Risiken des Anleihenkaufs auf“.

Rechtsanwalt Hahn geht davon aus, dass zahlreichen Anlegern „Vergleichbares widerfahren ist“, und weist auf die Rechtslage in Beratungshaftungsfällen hin: „Wenn die Bank im konkreten Fall nicht anlegergerecht beraten hat, muss sie für den entstandenen Schaden haften.“ Dabei stünden die Chancen, einen Prozess zu gewinnen, „oft gut“. Da Erwerber von Anleihen zurzeit nicht absehen können, ob ihre Forderung teilweise oder vollständig ausfällt, empfiehlt die Bremer Kanzlei die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Banken. TAZ