Bremer Landesbauordnung

Geänderte Anforderungen für barrierefreies Bauen

Die seit April dieses Jahres gültige Bremer Landesbauordnung hat Veränderungen für das barrierefreie Bauen mit sich gebracht:

Unter www.nullbarriere.de und dort dem Schlagwort „Landesbauordnung“, ist der entscheidende Paragraph „Bauliche Anlagen für besondere Personengruppen“ dokumentiert. Dazu ist aufgelistet, welche Punkte sich im Vergleich zur alten Ordnung geändert haben, etwa, dass der Katalog der barrierefrei öffentlich zugänglichen Vorhaben (Gaststätten, Kantinen, Beherbergungsstätten, Flugsteige, Camping- und Zeltplätze, große Tankstellen) konkretisiert und erweitert worden sei. ube