VODAFONE: KUNDEN UND BESCHÄFTIGTE HABEN ANSPRUCH AUF SERIOSITÄT
: Skandalöses Steuersparen

Dass Großunternehmen die Annehmlichkeiten einer wertvollen Infrastruktur nutzen, zu ihrer Finanzierung aber nichts beitragen wollen, ist bekannt. Der Schock aus dem Jahr 2001 sitzt tief, als Kapitalgesellschaften trotz hoher Gewinne keine Steuern zahlten. Inzwischen sind die schlimmsten Steuerschlupflöcher gestopft, etwa dürfen (außer von der Versicherungsbranche) Verluste aus der Wertminderung von Aktienpaketen nicht mehr zur Steuerminderung verrechnet werden.

Hier beginnt der Vodafone-Skandal. Obwohl Kursverluste nicht mehr abgeschrieben werden dürfen, stellt der Vorstand beim zuständigen Finanzamt den Antrag, den Buchverlust aus dem Kauf der Aktien von einer Luxemburger Tochter im Umfang von 50 Milliarden Euro als Teilwertabschreibung anerkennen zu lassen. Versucht wird, diese Abschreibung zur Vermeidung künftiger Steuern selbst bei hohen Gewinnen in das Wirtschaftsjahr 2000 vorzuverlegen. Dieses Ansinnen ist skrupellos. Schließlich prüft derzeit noch ein Gericht in Düsseldorf, ob es bei dem Deal 1999/2000 nach der Übernahmeschlacht überhaupt mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Frage drängt sich auf, inwieweit der Preis des Aktienpakets beim Verkauf durch die Luxemburger Tochter absichtlich spekulativ überhöht worden ist.

Möglicherweise wurden dabei die daraus fließenden Steuervorteile im Rahmen der geplanten Teilwertabschreibung bewusst einkalkuliert. Nachdem das Steuerprivileg aber nicht mehr gilt, konzentriert sich der Konzern auf eine möglicherweise manipulierte Vorverlegung in das Geschäftsjahr 2000. Rückwirkend ein Steuerprivileg durch Tricks nochmals nutzen zu wollen ist nicht hinnehmbar. Die Rechnung für die Steuerausfälle in Milliardenhöhe muss am Ende durch Steuererhöhungen an anderer Stelle und/oder Ausgabenkürzungen gezahlt werden.

Hoffentlich lässt sich die Finanzbehörde auf einen Kuhhandel nicht ein. Beschäftigte und Kunden haben Anspruch auf eine seriöse Unternehmenspolitik. Schließlich profitiert auch dieses Unternehmen mit seinen Beschäftigten von ordentlichen Steuereinnahmen. RUDOLF HICKEL

Der Autor ist Finanzwissenschaftler an der Uni Bremen