MITHÄFTLING MISSHANDELT
: Urteil bestätigt

Der BGH hat die Revision der Urteile gegen zwei Gefangene aus Salinenmoor wegen schwerer Misshandlung eines Mithäftlings abgeschmettert. Sie waren zu mindestens zwei Jahren Haft teils mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, weil sie einen 28-Jährigen gewürgt und besinnungslos geschlagen hatten. (dpa)