Haste ma 428 Euro für nen Kitaplatz?

Senat beschließt höhere Kita- und Hortgebühren. Gut 60 Prozent der Eltern sind betroffen. Staffelung der Höhe des Eigenanteils nun nach 41 Einkommensstufen statt bisher neun. Der Essensbeitrag wird künftig getrennt erhoben

Während das Land Berlin noch an einer Konsolidierung des Haushalts per Verfassungsklage bastelt, steht seit gestern fest, welchen Beitrag Eltern ab 2004 leisten dürfen. Insgesamt 12,4 Millionen Euro Mehreinnahmen erhofft sich der Senat von der Erhöhung der Kita- und Hortgebühren, die er gestern beschlossen hat. Der Anteil der Eltern an der Kostendeckung steigt damit von 11,7 auf 13,1 Prozent.

„Ein kleiner Baustein in dem Konsolidierungsprogramm“, wie Bildungssenator Klaus Böger (SPD) befand, der notwendig sei. Und tragbar, schließlich handele es sich um die erste Erhöhung seit sechs Jahren. Die Kostensätze in den verschiedenen Einkommensstufen lägen immer noch niedriger als in Hamburg.

Berliner Eltern dürfte dies kaum trösten, sie müssen zum Teil drastisch mehr zahlen. Wie viel, hängt von der Höhe des Bruttofamilieneinkommens und der Anzahl der Kinder ab. Gab es bisher neun Einkommensklassen, die die Höhe des Beitrags regelten, staffelt sich der Eigenanteil nun in 41 Stufen. Böger sprach von einer „gerechteren und angemesseneren Staffelung der Gebühren“. Wer bis zu 26.339 Euro brutto verdient, bleibt weitgehend verschont. Laut Böger sind damit über 40 Prozent der Eltern von der Erhöhung nicht betroffen. Familien mit mehr als 81.060 Euro Jahreseinkommen zahlen für die neunstündige Ganztagsbetreuung monatlich 405 Euro. Macht plus Essensbeitrag 428 Euro (siehe Tabelle). Bislang sind es 286.

Entlastet werden wie bisher große Familien. Eltern mit zwei Kindern zahlen lediglich 80 Prozent pro Kind, bei drei Sprösslingen sind es nur noch 60. Eltern mit mehr Kindern zahlen 50 Prozent für jedes. Die Härtefallregelung bleibt unverändert. Allerdings können Kinder nur noch bis zu einer niedrigeren Altersgrenze finanziell geltend gemacht werden: Bisher lag sie bei 27 Jahren, jetzt bei 18 Jahren.

Neu am Entwurf ist die Verrechnung des Essensbeitrags in Höhe von 23 Euro pro Monat. Aus Transparenzgründen wird er auf Wunsch vieler Eltern getrennt erhoben. Bleibt ein Lichtblick, auf den Böger höchstpersönlich hinwies: Wenn die Gebühren 129 Euro übersteigen, können sie von der Steuer abgesetzt werden.

SUSANNE LANG