Connex scheitert

Gericht weist Klage des Bahnkonkurrenten ab: Keine Ausschreibungspflicht bei Schienenpersonennahverkehr

BRANDENBURG/HAVEL afp/taz ■ Das private Bahnunternehmen Connex muss bei der Vergabe des Regionalverkehrs in Brandenburg nicht berücksichtigt werden. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entschied gestern, dass es keinen Anspruch auf eine öffentliche Ausschreibung gibt. Connex hatte gegen das Land geklagt, weil die Landesregierung einen Auftrag direkt an die Deutsche Bahn AG vergeben hatte. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezeichnete das Urteil als „bundesweiten Rückschlag für die Bahnreform und den Wettbewerb auf der Schiene“.

Streitpunkt war ein Vertrag von Dezember 2002 über Nahverkehrsleistungen, für die die Länder Berlin und Brandenburg insgesamt 1,9 Milliarden Euro ausgeben wollten. Das Land Brandenburg hat die Vereinbarung mit der Bahn, die bis zum Jahr 2012 gilt, bereits unterschrieben, Berlin noch nicht. Connex wollte die Auftragsvergabe im Rechtsstreit rückgängig machen lassen. Das Oberlandesgericht betonte nun aber, dass für den Personennahverkehr auf der Schiene keine Ausschreibungspflicht bestehe. Das Urteil ist nach Angaben einer Sprecherin rechtskräftig und soll bundesweite Signalwirkung haben.

„Die Deutsche Bahn hält im Regionalverkehr mit ihrem Marktanteil von mehr als 90 Prozent bundesweit immer noch ein Quasi-Monopol“, kritisierte VCD-Vorstandsmitglied Carsten Westerholt. Verantwortlich dafür sei vor allem die Bundesregierung: Diese habe im vergangenen Jahr mit einer Verordnung dafür gesorgt, dass Verkehrsverträge ohne Ausschreibung vergeben werden könnten.