Sparbuch als Kaution erlaubt

Eine Barkaution als Sicherheit für den Vermieter kann in drei gleichen Teilbeträgen gezahlt werden. Als Sicherheit ist neben Bargeld auch die Verpfändung eines Sparbuches möglich. Der Vermieter verlangte, die gesamte Summe als Einmalbetrag auf das Sparbuch einzuzahlen. Der Mieter sah darin sein Recht auf Teilzahlung verletzt und meinte, die gesamte Kautionsabrede sei hinfällig. Das Gericht verneinte dies. Anstelle der unwirksamen Klausel trete die gesetzliche Ratenzahlung. Eine Revision wurde zugelassen (LG Leipzig, Urteil v. 6.11.02, Az. 01 S 4425/02). ALO