Geldtransfer war Spenderhilfe

Ex-Innenminister Kanther weist den Vorwurf der Untreue zurück. Er habe lediglich die Spender schützen wollen

WIESBADEN taz ■ Drei Stunden lang stand der ehemalige CDU-Generalsekretär und Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther gestern Rede und Antwort. Im Prozess um die Schwarzgeld-Affäre der hessischen CDU wies er den Vorwurf der Untreue abermals zurück. Kanther muss sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Wiesbadener Landgerichts verantworten.

Er bestritt nicht, dass er zusammen mit dem damaligen Schatzmeister Prinz Wittgenstein und Finanzberater Horst Weyrauch Ende 1983 beschlossen hatte, 22,8 Millionen Mark Parteivermögen in die Schweiz zu verbringen. Das Geld sei allerdings kein Schwarzgeld, sondern reguläres Parteivermögen gewesen, das kurzfristig nicht gebraucht wurde. Dass es im Haushalt der Partei nicht auftauchte, sei ihm bewusst gewesen.

Woher das Geld kam, habe er nicht gewusst, so Kanther. Es habe „sicherlich vorwiegend aus Spenden bestanden“. Mit deren Verwaltung seien allein Schatzmeister Prinz Wittgenstein und dessen Finanzbeauftragter befasst gewesen. Er wisse nicht, ob auch Geld von der damals in Verruf gekommenen Staatsbürgerlichen Vereinigung stammte, die den Parteien bis dahin als Geldwaschanlage für Großspenden gedient hatte. Er wolle das nicht ausschließen, habe aber nicht nachgefragt.

Ihn habe einzig und allein die Sorge umgetrieben, dass Spender und seine Partei in Verruf kommen könnten. Wegen der Flick-Affäre und der anstehenden Novellierung des Parteiengesetzes sei die öffentliche Diskussion aufgeheizt gewesen. Man habe sich vor allem loyal zu den Spendern verhalten wollen. Spender konservativer Parteien seien ja damals „ans Kreuz genagelt worden“. Von der Anlage in der Schweiz habe man sich erhofft, „dass die Diskretion des Guthabens besser gesichert“ sei. Vertraute seien nur Wittgenstein und Weyrauch gewesen.

Er selbst, Geschäftsführer seit 1970, habe von den Konten nur noch zweimal gehört. Seit 1987 sei Wittgenstein allein zeichnungsberechtigt gewesen.

Strafrechtlich habe er keine Bedenken gehabt. Mit Entdeckung habe man nicht gerechnet: „Wenn ich mit einer Aufklärung des Vorgangs gerechnet hätte, wäre er unterblieben.“ Zudem habe er der Partei das Geld nicht entzogen, es sei alles zurückgeflossen. Es mache doch, erklärte er, keinen Sinn, gerade in Wahlkampfzeiten eine „Hamstermentalität“ zu entwickeln. Er habe lediglich auf effektiven Einsatz der vorhandenen Mittel gedrungen.

Vorsitzender Richter Vogel fragte auch, ob Kanthers Nachfolger, der derzeitige Fraktionsvorsitzende Franz Josef Jung, von dem Geld gewusst habe, das inzwischen als Stiftung nach Lichtenstein umgeleitet worden war.

Diese Frage interessierte auch die Staatsanwaltschaft. Sie vermutet einen Schaden für die Partei, die über ihr Vermögen nicht frei habe verfügen können. Kanther antwortete: „Von mir nicht.“ Er riet dem Gericht, den als Zeugen geladenen Jung selbst zu fragen. HEIDE PLATEN