Kunden dürfen Schrott umsonst abladen

Hersteller sollen künftig für die Entsorgung alter Geräte zahlen – und erhöhen voraussichtlich die Preise für neue

BERLIN taz ■ Was tun, wenn der betagte Kühlschrank es kaum unter 18 Grad Celsius schafft oder der Monteur die lecke Waschmaschine nur mitleidig belächelt? Ab zum Recyclinghof, gegen ein paar Euro entsorgt er den Schrott. So war das bisher. Mit dem vergangene Woche im Bundeskabinett beschlossenen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) will Bundesumweltminister Jürgen Trittin ab 2005 nun das Verursacherprinzip durchsetzen: Hersteller und Importeure sollen dann die Entsorgung zahlen.

Im Jahr sind das insgesamt immerhin eine knappe halbe Milliarde Euro. Gestern debattierte die Branche nun in Berlin auf der Konferenz „Electronics goes Green 2004+“ , wie das konkret funktionieren soll. Gotthard Graß vom Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) lobte die neuen Regeln vor rund 400 Industriellen aus Europa, den USA, China und Japan als „großen Schritt in die richtige Richtung“ mit „hohem Wettbewerb und minimaler Regulierung“.

Nach dem geplanten Gesetz, das zwei europäische Richtlinien einbindet, werden künftig alle neuen Elektrogeräte beim Umweltbundesamt in Berlin registriert. Und die Industrie muss in etwa 1.500 Recyclinghöfen Sammelcontainer für den dort abgegebenen Elektroschrott aufstellen und ihn auf Anforderung abholen. Getrennt wird in sechs Produktgruppen, von den Herstellern beauftragte Firmen übernehmen die Verwertung.

Bislang werden nur wenig der jährlich 1,1 Millionen Tonnen deutschen Technikschrotts recycelt. Bundesweit, so schätzen Entsorger, fliegen im Jahr 80.000 Tonnen ausgemusterte Stromverbraucher in den Restmüll. Das ist bequem, nach dem Abfallwirtschaftsgesetz aber illegal.

Ob künftig aber mehr Menschen als bisher den Weg zur Annahmestelle finden, ist offen. Der Kunde wird die kaputte Kaffeemaschine jedenfalls nicht wie eine alte Batterie an der Ladentheken zurückgeben können. Das hatten viele zunächst gehofft. Doch bleibt der Handel auch künftig von der Rücknahmepflicht verschont. Das hätte zu einem gravierenden Wettbewerbsnachteil für innerstädtische Elektroläden geführt, bei denen Lagerfläche knapp ist, begründet ZVEI-Geschäftsführer Graß.

Dass das gesetzliche Zwangsengagement der Hersteller die Privathaushalte entlastet, ist ebenso unwahrscheinlich. Der Effekt werde „für den einzelnen Abfallgebührenzahler nicht spürbar“, heißt es zumindest beim Berliner Großentsorger BSR. Zudem fehle im Gesetz eine vorgeschriebene Sammelquote, der Weg zum Recyclinghof bleibe wenig lohnend.

Dagegen dürften in manchem Ladenregal die Preise steigen: So belaufen sich die künftig zu tragenden Entsorgungskosten beispielsweise bei Leuchtstofflampen auf „60 Prozent des Produktpreises“, sagt ZVEI-Abteilungsleiter für Umweltschutz, Otmar Frey. TILLMANN STEFFEN