Leistungen für Bedürftige wieder etwas besser

Beschwerde von Flüchtlingsorganisationen beim Sozialdezernat der Stadt Köln zeigt Wirkung: Betroffene bekommen wieder Stütze und Krankenscheine, nachdem Zuwendungen zuvor sogar bei akut Erkrankten gestrichen worden waren

Köln taz ■ Die Beschwerde des Rom e.V. beim Kölner Sozialamt, dass manchen Flüchtlingsfamilien zu Unrecht die Sozialhilfe entzogen werde, hat erste Wirkung gezeigt. Nach Aussage von Kurt Holl, Vorstandsmitglied des Vereins, bekommen einige Familien inzwischen wieder ihr Geld. „Dabei ging es um uralte Geschichten, wo vor ein bis zwei Jahren der Besitz eines Autos zur Zahlungseinstellung geführt hatte,“ sagte Kurt Holl gegenüber der taz.

Noch nicht in Gang gekommen ist dagegen die von Sozialdezernentin Marlis Bredehorst versprochene Einzelprüfung aller Fälle, in denen die Sozialhilfe, oftmals wegen Kleinigkeiten wie zum Beispiel des unrechtmäßigen Besitzes eines Handys, eingestellt wurde. Nach Darstellung Bredehorsts wird der Leiter der Widerspruchsstelle beim Sozialamt damit in Kürze beginnen und jeden Fall zusammen mit dem Rom e.V. durchsprechen.

Weil aber meist auch Widerspruch gegen den Entscheid des Sozialamts eingelegt worden sei, würden die Fälle ohnehin von der Widerspruchsstelle erneut geprüft. „Und ich habe keinen Grund anzunehmen, dass diese Stelle nicht ordentlich arbeitet“, erklärte Bredehorst. Kölns Sozialdezernentin fügte an, sie sei auch nicht so sicher, dass die vom Kölner Verein Rom e.V. angeführten 19 Familien wirklich „ungerechtfertigt“ keine Hilfe mehr bekommen. „Das sehen wir nicht so“, sagte die Dezernatsleiterin. Es gebe nicht selten widersprüchliche Aussagen der einzelnen Familienmitglieder, woher das Geld komme, das beim Amt Zweifel an der Bedürftigkeit ausgelöst habe. „Da wird es dann schwierig“, meinte Bredehorst.

Thomas Zitzmann vom Kölner Flüchtlingsrat bezweifelt ohnehin, dass die Anrufung der Leitung des Sozialdezernats der geeignete Weg ist, um Fälle von Sozialhilfeentzug rasch und im Sinne der Flüchtlinge zu überprüfen. Denn nach wie vor halte das Kölner Amt weiter an seiner Rechtsauffassung fest, in Fällen, in denen Zweifel an der Bedürftigkeit auch nur eines Familienmitglieds bestehe, die Zahlungen für die ganze Familie einzustellen.

Fortschritte gibt es dagegen offenbar beim Thema Krankenscheine. Auch die hatte das Kölner Sozialamt den Familien verwehrt, denen es die Hilfe gestrichen hatte. Folge: Selbst schwer und akut erkrankte Menschen konnten sich mangels Geld nicht in ärztliche Behandlung begeben. Jetzt gewährt das Amt laut Zitzmann und Holl wieder den Arztbesuch – zumindest dann, wenn Hilfsorganisationen wie der Flüchtlingsrat oder Rom e.V. im Einzelfall bei den Sozialämtern der Stadt entsprechenden Druck machen.Susanne Gannott