Straßburg verurteilt Lettland

STRASSBURG afp ■ Lettland hat mit der Zwangsausweisung einer russischstämmigen Familie gegen Grundrechte verstoßen. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Zugleich wiesen die Richter die Regierung in Riga an, den Klägerinnen – einer 44 Jahre alten Mutter und ihrer Tochter – jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Die 44-Jährige war als Kind nach Lettland gekommen. Sie heiratete einen russischen Soldaten. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und der Unabhängigkeit Lettlands wurden sie und ihre Tochter im Einwohnerregister als „Bürgerinnen der Ex-UdSSR“ eingetragen. Der Vater beantragte vergeblich die lettische Staatsangehörigkeit. 1996 wurde eine Ausweisung auf Grundlage eines Abkommens angeordnet, das den Abzug russischer Soldaten vorsah. Der Vater reiste aus, seine Frau und Tochter erhoben Einspruch.