Zweifel an Niznanskys Aussage

Mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher soll laut Schwurgericht München doch nicht nur unter Zwang mit der Abwehrgruppe Edelweiß Massaker in Slowakei verübt haben

MÜNCHEN ap ■ Das Schwurgericht München hat die Aussage des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Ladislav Niznansky angezweifelt, er sei von den Deutschen unter Todesdrohungen in die Abwehrgruppe Edelweiß gezwungen worden. Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer zitierte gestern aus einem Stabsbericht, wonach Niznansky Ende 1944 die slowakische Kompanie in der Abwehrgruppe Edelweiß übernommen habe, um „die Unwilligen auszuscheiden und diejenigen, die freiwillig am Bandenkampf teilnehmen wollen“, zu ihrem neuen Standort zu führen.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zitierte Niznanskys Aussage aus dem Jahr 1965, er habe im Russland-Feldzug das Eiserne Kreuz bekommen. Nach dem slowakischen Nationalaufstand sei er im November 1944 gefangen genommen, aber rasch wieder freigelassen worden. Dann sei er zu Major Graf Thun gekommen, der eine Einheit zur Partisanenbekämpfung aufstellte. „Kein Wort von ‚gezwungen worden‘!“, sagte Götzl.

Niznansky ist angeklagt, Anfang 1945 maßgeblich an der Ermordung von 164 Männern, Frauen und Kindern mitgewirkt zu haben.

Der slowakische Historiker und Leiter der Gedenkstätte in Banska Bistryca, Jan Stanislav, sagte als Gutachter, die slowakische Kompanie der Abwehrgruppe Edelweiß sei mit Sicherheit bei den Massakern von Ostry Grun und Klak anwesend gewesen. Niznansky habe dabei die russischen Befehle des Majors Graf Thun für dessen slowakische Untergebene übersetzt.

Niznansky war am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem das Schwurgericht entschieden hatte, nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.