Neues BGH-Urteil zum Mietrecht

Wohnungsmieter können ihren Lebensgefährten erst dann bei sich einziehen lassen, wenn sie sich vorher die Genehmigung vom Wohnungseigentümer geholt haben. Dazu müssen sie dem Vermieter zwar die Personalien des Partners mitteilen, nach neuem Mietrecht ist eine Genehmigung dann aber meist nur eine Formsache. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (AZ: VIII ZR 371/02 – 5. November 2003). Im strittigen Fall war die Wohnungsbesitzerin ohne Angabe der persönlichen Daten des Lebensgefährten der Mieterin nicht bereit gewesen, die Mitbenutzung der Wohnung zu genehmigen. Dagegen hatte die Mieterin geklagt.