Pfahls darf ausgeliefert werden

Pariser Gericht gibt grünes Licht für Überstellung des Ex-Rüstungsstaatssekretärs. Berufung noch möglich. Augsburger Staatsanwaltschaft zuversichtlich

PARIS taz ■ Der frühere CSU-Schatzmeister und Exstaatssekretär Holger Pfahls darf nach Deutschland ausgeliefert werden, wo ihn ein Prozess wegen massiver Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit erwartet. Das hat gestern das Pariser Berufungsgericht entschieden. Es ist eine prinzipielle Entscheidung. Denn dem 61-Jährigen stehen noch mehrere Möglichkeiten offen, das Verfahren zu stoppen. Seit Pfahls im vergangenen Juli nach vierjähriger Flucht in Paris verhaftet wurde, hat er mehrfach Kehrtwenden vollzogen. Zunächst stimmte er seiner Auslieferung zu. Dann widersprach er ihr. Dann überließ er sich komplett seinen deutschen und französischen Verteidigern. Die versuchten, seine Freilassung mit dem Argument zu erwirken, Pfahls’ Taten seien verjährt.

Pfahls ist in Deutschland angeklagt, in seiner Zeit als Rüstungsstaatssekretär unter der Regierung von Exkanzler Helmut Kohl knapp zwei Millionen Euro Bestechungsgelder vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten zu haben. Diese Gelder sollen ab dem Jahr 1991 – während des Golfkrieges – im Rahmen des Verkaufs von 36 deutschen Panzern an Saudi-Arabien auf ein Schweizer Konto von Pfahls geflossen sein.

Pfahls’ Anwälte begründen ihr Verjährungsargument damit, dass der Bestechungsvertrag aus dem Jahr 1991 datiere. Die Anklage hingegen argumentiert, auf Pfahls’ Schweizer Konto seien noch bis 1997 Bestechungsgelder geflossen. Zu dem Zeitpunkt hatte Pfahls längst den Job gewechselt. Er war Manager bei DaimlerChrysler geworden.

Bei Beginn der Bestechungsermittlungen tauchte Pfahls ganz ab. Vier Jahre blieb er trotz eines internationalen Haftbefehls unauffindbar. Unterdessen wurde sein Name vielfach von der französischen Justiz im Rahmen eines anderen gigantischen Bestechungsverfahrens genannt: Er soll auch die Übergabe von Elf-Schmiergeldern an Kanzler Kohl eingefädelt haben.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat die Entscheidung des Pariser Gerichts als Erfolg gewertet. Auch wenn Pfahls Rechtsmittel einlege, sei er zuversichtlich, dass die Entscheidung bald und im Sinne der Staatsanwaltschaft fallen werde, sagte Behördenleiter Reinhard Nemetz gestern.

DOROTHEA HAHN