Gericht bestätigt Genmais-Verbot

GENTECHNIK II Saatgutkonzern Monsanto unterliegt in Eilverfahren: Für das Anbauverbot von MON 810 genügen Hinweise auf Gefahren

BRAUNSCHWEIG afp | Der US-Saatguthersteller Monsanto hat im Streit über das Anbauverbot für seine Genmaissorte MON 810 eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss fest, „nach vorläufiger Prüfung“ im Eilverfahren bestehe „eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlangt“. Für eine entsprechende Entscheidung müsse es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für zweifelsfreie Gefahren geben. Es genüge bereits, wenn es dafür Anhaltspunkte gebe.

Die Richter bestätigten ausdrücklich einen Spielraum bei der Beurteilung für die Wertung neuerer Untersuchungen. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte den Anbau von MON 810 kürzlich verboten, weil Studien belegten, dass das vom Genmais produzierte Gift nicht nur gegen Schädlinge, sondern auch gegen weitere Insekten wirke. Zudem sei davon auszugehen, dass sich die Genmaispollen deutlich weiter verbreiten als bisher angenommen.

Gegen die vorläufige Entscheidung im Eilverfahren kann Monsanto nun vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ziehen. Der Konzern kündigte an, er werde den „Einsatz weiterer Rechtsmittel prüfen“. Er sieht in Aigners Entscheidung „ein willkürliches Verbot“, für das es keine überzeugenden wissenschaftlichen Beweise gebe. Unabhängig davon, ob Monsanto Beschwerde beim OVG einlegt, wird das Verwaltungsgericht Braunschweig das Hauptsacheverfahren weiterführen. Der Termin steht noch nicht fest.