Straßenumbenennung
: So geht’s

Liegt ein Antrag auf eine Straßenumbenennung vor, muss dieser zunächst von einer oder mehreren Fraktionen aufgegriffen werden, um als Thema in die zuständige Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zu gelangen. Die Verordneten entscheiden entweder sofort oder verweisen das Thema in den zuständigen Fachausschuss.

Bei einem positiven BVV-Entschluss ist der wichtigste Schritt geschafft. Der Bezirk gibt die Richtung vor, der Senat verfügt über kein Vetorecht. Auch eine Befragung der Anlieger ist nicht nötig. Ihnen bleibt aber die Möglichkeit, Einspruch gegen den Schritt einzulegen und zu klagen.

Als nächstes folgt die Umsetzung: ein vorgeschriebener Verwaltungsakt. Denn von heute auf morgen werden keine Straßenschilder ausgetauscht. Die Namensänderung muss – mindestens drei Monate bevor sie in Kraft tritt – im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben werden. Ab dem Tag X, an dem die Neuerung wirksam wird, gibt es ein halbes Jahr lang eine doppelte Beschilderung – als Gewöhnungsphase. Dann würde – wäre die taz-Initiative erfolgreich – unter dem Hinweis „Rudi-Dutschke-Straße“ zusätzlich „Kochstraße“ stehen. Letztere Angabe jedoch rot – aber leserlich – durchgestrichen.

Es gilt jedoch zu beachten: Nicht jeder Vorschlag eignet sich als Straßenname. Grundsätzlich sollte die Bezeichnung kurz, einprägsam, gut verständlich und in Berlin noch nicht vorhanden sein. Erst fünf Jahre nach dem Tod einer Person darf eine Straße nach ihr benannt werden. Dabei sollte die Meinung naher Angehöriger eingeholt werden. Dies kann entfallen, wenn es sich um eine in der Öffentlichkeit besonders bekannte Persönlichkeit handelt.

Im Zuge der Gleichberechtigung steht im Berliner Straßengesetz, dass bei einer Namenswahl die von Frauen verstärkt berücksichtigt werden sollen. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, folgt der Eintrag des neuen Namens in den Stadtplan.

SONJA FRANK