Künstler besser dran

SOZIALSCHUTZ Schauspieler und andere Kultur- beschäftigte erhalten leichter Arbeitslosengeld

BERLIN rtr | Schauspieler und andere Beschäftigte der Kulturbranche erhalten künftig leichter Zugang zum Arbeitslosengeld. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Regelung, wonach die Künstler innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nur noch sechs Monate an Versicherungszeiten nachweisen müssen, um in den Genuss von Arbeitslosengeld zu kommen.

Nach geltender Rechtslage gibt es Arbeitslosengeld nur, wenn der Antragsteller innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate versichert war. Die vom Bundesarbeitsministerium eingebrachte Sonderregelung greift aber nur für Künstler, die zuletzt ein Jahresgehalt erzielt haben, das nicht über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer von 30.240 Euro lag.

Das Kabinett beschloss auch, wie schon angekündigt, das Kurzarbeitergeld ab Juli von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet zudem die Bundesagentur für Arbeit den Firmen die kompletten Sozialversicherungsbeiträge.