Wenig Klagen nach Hartz IV

ESSEN dpa ■ Durch die Arbeitsmarktreform Hartz IV befürchten die Sozialgerichte in NRW keine Klagewelle. „Bislang sind erst rund 300 Klagen eingegangen, das sind weniger, als wir erwartet haben“, sagte der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand, gestern in Essen. 2006 könne sich die Lage aber ändern. Bei den Klagen gehe es zum überwiegenden Teil um die Anrechnung von Vermögen, Nebeneinkünften und dem Einkommen von Partnern und Angehörigen.

Seit Jahresbeginn sind für die Sozialhilfe-Verfahren nicht mehr die Verwaltungs-, sondern die Sozialgerichte zuständig. Überrascht zeigte sich Brand darüber, dass noch keine Klage wegen der Zumutbarkeit einer angebotenen Arbeit eingegangen sei. „Da hat sich in der Gesellschaft erkennbar etwas geändert“, meinte der Gerichtspräsident. Nach Angaben der Regionalagentur NRW der Bundesagentur für Arbeit gebe es bislang erst bis zu 5.000 Widersprüche gegen Bescheide.