Schließer ausgesperrt

Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht

BERLIN dpa ■ Ein Ex-NPD-Mitglied darf nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht Justizwachtmeister werden. Damit wurde die Klage eines Mannes auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen, so das Gericht. Der Kläger war vor Beginn seiner halbjährigen Ausbildung zum Justizwachtmeister Mitglied der rechtsextremen NPD und Vizechef eines Landesverbandes der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Berliner Dienstbehörde zu Recht entschieden, dass eine für die Übernahme des Mannes in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr für die Verfassungstreue nicht gegeben sei. Auch wenn der Kläger im Juli 2000 aus der NPD ausgetreten sei, habe die Behörde nicht sicher sein können, dass es sich nicht nur um einen taktischen Austritt gehandelt habe und der Mann sich tatsächlich von der NPD gelöst habe.