Übermut endet tödlich

UNFALL 13-Jähriger Schüler fällt aus einer fahrenden U-Bahn und stirbt vor Ort

Nach dem Tod eines 13-jährigen Jungen, der am Montagabend aus einer fahrenden U-Bahn fiel und starb, weist die BVG jede Mitverantwortung von sich. Das Unternehmen halte sich an „internationale Bestimmungen“, wie BVG-Sprecher Klaus Wazlak der taz erklärte.

„Tragischer Einzelfall“

Der Junge hatte nach Polizeiangaben die Tür einer fahrenden U7 geöffnet und sich herausgelehnt. Dann prallte er im Tunnel am U-Bahnhof Wutzkyallee mit Kopf und Schultern gegen eine Eisenstange, fiel aus dem Zug und erlag später seinen schweren Verletzungen. Die Stangen dienen Arbeitern als Nothaltepunkte bei starkem Luftzug.

Nach dem Unfall wurde die Strecke für eine Stunde gesperrt. Laut Polizeisprecher Guido Busch fasste der 13-Jährige allein den Entschluss, die Türen des Zuges aufzureißen. Er sei „recht groß und kräftig“ gewesen und somit wohl in der Lage, selbstständig die Türen zu öffnen. Allerdings seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Begleiter des Jungen stünden unter Schock, so der Polizeisprecher, und würden später erneut zu den Beweggründen des Jungen befragt. Busch erklärte, das sei ein „tragischer Einzelfall“. Er warnte davor, das Ereignis als Zuspitzung eines Jugendphänomens zu werten.

Gefährliche Mutprobe

Unter Jugendlichen scheint das Öffnen von U-Bahn-Türen während der Fahrt allerdings nichts Neues. Der 15-jährige Schüler Roman sagt: „Solche Situationen entstehen spontan, die Jugendlichen wollen sich unter Beweis stellen.“

Vor ein paar Jahren geriet das sogenannte S-Bahn-Surfen in die Schlagzeilen. Jugendliche klammerten sich als Mutprobe an der Außenwand eines fahrenden S-Bahnzuges fest. Darauf wurde in vielen Zügen eine Sperre eingebaut, die das Öffnen der Türen während der Fahrt verhindert.

Für U-Bahn-Züge gilt das allerdings nicht. Laut BVG-Sprecher müssen die Türen in Notfällen von innen und außen leicht zu öffnen sein und sind deshalb nur mit Luftdruck verschlossen. Und wenn Fahrgäste sich durch „sträflichen Leichtsinn in Lebensgefahr begeben“, könne kein Beförderungsunternehmen etwas dagegen unternehmen.

TILLA MASBERG