„Tendenz steigend“

Ehrenamtliche Betreuer werden beraten

taz: Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuung und dem, was man früher Entmündigung nannte?

Angela Eisfelder: Die Betreuten sind weiterhin voll geschäftsfähig. Für die Betroffenen entsteht zwar oft der Eindruck, man kann gar nichts mehr machen. Das ist aber nicht richtig. Grundsätzlich kommt eine Betreuung für all jene in Frage, die aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.

Und welche Voraussetzungen müssen Betreuer erfüllen?

Es gibt ja einerseits die Berufsbetreuer, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen und andererseits die ehrenamtlichen Betreuer. Die müssen neben der Zeit vor allem eine gewisse Lebenserfahrung, Durchsetzungsvermögen und Offenheit mitbringen. Und man darf keine Hemmungen haben, auch mit Ämtern in Kontakt zu treten.

Wie wird das kontrolliert?

Zunächst werden Gespräche in den Betreuungsvereinen geführt und dann in der zuständigen Betreuungsbehörde. Später müssen einmal im Jahr Berichte bei Gericht abgegeben werden.

Sind Ehrenamtliche mit der verantwortungsvollen Aufgabe nicht überfordert?

Nein. Es muss aber genau geguckt werden, welche Betreuung für einen Ehrenamtlichen in Frage kommt. Vielfach sind es die Angehörigen, die das übernehmen.

Wie kann man Betreute vor Missbrauch schützen?

Alle müssen die Augen offen halten. Man kann sich immer an das Gericht wenden – die müssen das dann prüfen.

Wie viele Menschen in Bremen stehen unter Betreuung?

2007 waren es 2.666 – die Tendenz ist steigend. Int.: Jan Zier

16 Uhr, Innere Mission, Bürgermeister-Smidt-Str. 82