15-mal der gleiche Trick

BETRUG 38-Jähriger nutzt eine Sicherheitslücke des Finanzdienstleistungszentrums der DHL: Mit immer derselben Vorgehensweise erleichterte er den Technikversandhandel um Handys und Computer

Weder die DHL noch Versandhandel merkten, dass auf den gleichen Namen immer wieder unbezahlte Bestellungen ausgeliefert wurden

Martin S. bestellt sich ein neues Handy im Internet. Als Zahlungsart gibt er die Nachnahme-Möglichkeit an und wartet am Tag der Auslieferung bereits vor der Haustür der angegeben Adresse. Er nimmt das Paket entgegen und zahlt mit einer Postcard der DHL. Insgesamt fünfzehnmal lässt er sich so Handys und Computer an unterschiedliche Adressen ausliefern, mit einem Gesamtwert von 6.180 Euro. Ohne jemals dafür zu Bezahlen. Denn die Konten auf die die Postcard ausgestellt ist, existieren schon längst nicht mehr.

Möglich war das durch eine Sicherheitslücke beim produktausliefernden Unternehmen Deutsche Post/ DHL. Diesen Fehler bemerkte die DHL nicht, bei den Paketauslieferungen war die Kartensperrung nicht ersichtlich. Und auch weshalb eine Privatperson ein bargeldloses Zahlungsmittel nutzen konnte, das eigentlich Geschäftskunden vorbehalten ist, machte niemanden stutzig. Der Angeklagte nutzte nur die Internetdienste von Conrad Electronics oder technik-direkt.de und bestellte dort unter seinem richtigen Namen oder einer immer gleichen Namens-Variante. Dass dort nach der ersten Auslieferung ohne Zahlungseingang weiter Bestellungen auf diese Namen angenommen wurden, war ein weiterer Vorteil, den Martin S. nutzte. Erst bei der fünfzehnten Tat konnte Martin S. von der Polizei bei der Annahme erneuter Ware, die auf die gleichen nicht bestehenden Konten bestellt war, festgenommen werden.

Als Grund für seine Tricksereien gibt Martin S. vor Gericht seine hohen Schulden, inzwischen 115.000 Euro, und ständigen Geldmangel an. Aufgrund ähnlicher Vergehen sitzt der 38-Jährige aktuell eine Haftstrafe ab.

Richterin Ellen Best sieht mögliche Ursachen für die kriminelle Karriere des Angeklagten in seiner Kindheit. Frühe Trennung der Eltern, Auffälligkeiten in der Schule, daraufhin Einweisung in die Psychiatrie und dann Aufenthalte in verschiedenen Heimen. Nach Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Ausbildung zum Landschaftsgärtner scheint es bergauf zu gehen. Doch häufige Umzüge durch ganz Deutschland bringen neue Unsicherheit und einen Rückfall in die Kriminalität. Dann lernt Martin S. in Berlin seine Frau kennen, jobbt als Gelegenheitsarbeiter bei der S-Bahn und in Diskotheken, wird Vater von zwei Kindern. Doch er verstößt gegen Bewährungsauflagen.

Im Knast wurde Martin S. jetzt selbst aktiv. Er geht zur Schuldnerberatung, kümmert sich um sein Leben nach der Haftentlassung, was sich auch mildernd auf den gestrigen Urteilsspruch auswirkte. Trotz der Vorbelastungen, einer schlechten Sozialprognose, wurde Martin S. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

 Anissa Brinkhoff