KOMMENTAR: DANIEL KUMMETZ ÜBER DIE SEXUALMEDIZIN AM UKSH
: Totkürzen verhindern

Es ist nicht entscheidend aus welchem Etat genau die Arbeit finanziert wird

Kaum gehen Buchhalter größerer Etats die Einzelpunkte durch, verlangen sie Kürzungen und ernten Protestgeschrei. Es klingt wie das übliche Spiel bei Sparrunden, was dort gerade in Kiel passiert. Doch dieses Mal ist der Einsatz höher.

Es geht um die Sektion für Sexualmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Dieses ist defizitär, hat deshalb Stellen gestrichen bekommen und verliert vielleicht die Eigenständigkeit – möglicherweise steht sogar die ganze Arbeit auf dem Spiel. Unterstützer aus Justiz und Politik schlagen deswegen Alarm. Nicht ganz zu unrecht. Denn die Arbeit der Sektion ist enorm wichtig – sie darf nicht totgekürzt werden. Die Präventionsarbeit, das Gutachterwesen bei Sexualstraftaten und die Arbeit mit den Tätern sind unverzichtbar.

In welchem organisatorischen Rahmen und unter welchem Etikett die Arbeit getan wird, ist unerheblich. Wichtig ist nur: Sie muss weiter gehen können. Genau so wenig entscheidend ist es, aus welchem Etat genau die Arbeit finanziert wird. Es ist zu analysieren, wo das Defizit herkommt. Dass ein defizitäres Krankenhaus zum Beispiel keine Gutachten für die Justiz quer subventionieren kann, ist verständlich. Ob das hier der Fall ist, ist nicht bekannt.

Letztlich geht es bei der kolportierten Defizitsumme nicht um unfassbare Mengen – 150.000 Euro sollten aufzutreiben sein, wenn der politische Wille dazu da ist. Das sollte er.