DAS MILLIONENVERSTECK

Die Tat: 1983 verschob die hessische CDU 20,8 Millionen Mark auf ein Geheimkonto in der Schweiz. Mit Geld aus dieser Kasse wurden Wahlkämpfe und Kampagnen finanziert. Nach dem Parteiengesetz von 1994 müssen Parteien in einem Rechenschaftsbericht dem Bundestagspräsidenten über ihr Vermögen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden Auskunft geben, um staatlich gefördert zu werden. Da der Rechenschaftsbericht der CDU aber nichts über das Millionenversteck sagte, musste die Partei 21 Millionen Euro Zuschüsse zurückzahlen.

Die Angeklagten: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den früheren Generalsekretär und Chef der Hessen-CDU Manfred Kanther der Untreue, weil er das Vermögen vor dem Parteivorstand verbarg und damit gefährdete. Als Mitwisser stehen vor dem Wiesbadener Landgericht der langjährige CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und der frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch (Aktenzeichen 6 Js 320.4/00-16 KLS).

Das Strafmaß: Prinz Sayn-Wittgenstein ist so alt und krank, dass das Gericht ihn inzwischen aus dem Verfahren entließ. Für Weyrauch verlangt die Anklage 36.000 Euro Geldstrafe, für Kanther 72.000 Euro. LÖW