Geständnis bringt NPD und Behörden in Erklärungsnot

NAZIMORDE Verfassungsschutz hatte NPD-Funktionär im Visier, als dieser Waffe an Terroristen übergab

BERLIN taz | Nach dem Geständnis des mutmaßlichen NSU-Terrorhelfers Carsten S. zur Übergabe der Tatwaffe gerät die NPD in der Verbotsdebatte weiter unter Druck. S. teilte über seinen Anwalt mit, zwischen Ende 1999 und Anfang 2000 den Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe die Tatwaffe, eine Ceska 83, überbracht zu haben, mit der diese später höchstwahrscheinlich neun Migranten und eine Polizistin erschossen. Carsten S., der inzwischen aus der Szene ausgestiegen ist, war damals NPD-Funktionär. Ein weiterer Ex-NPDler und mutmaßlicher NSU-Helfer, der ebenfalls inhaftierte Ralf Wohlleben, soll das Geld für die Waffe beschafft haben.

Auch die Sicherheitsbehörden bringt das Geständnis in Erklärungsnot: Laut einem internen Verfassungsschutzdossier wussten Ermittler seit Anfang 1999 über einen V-Mann und Observationsmaßnahmen, dass Carsten S. in direkten Austausch mit den untergetauchten Rechtsterroristen stand – zeitweilig als einzige Kontaktperson. Dennoch gelang es S., den Flüchtigen die Waffe samt Munition zu übergeben.

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