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Warum wurde der auf Wunsch von CDU und BSW extra zusätzlich eingefügten TOP 4 der Tagesordnung nicht gleich auf Punkt 1 gesetzt. Das ganze Theater hätte sich erübrigt und laut Urteil wäre das kein Problem gewesen.
Das war das erste Austesten der AFD wie weit sie gehen können, dieser Posse werden vermutlich noch viele folgen.
Jetzt da das Kind richtig in den Brunnen gefallen ist, ein Verbotsverfahren zu fordern ist mehr als ungeschickt.
"Entscheidend ist, dass sie den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichts am Samstag sofort akzeptiert hat" Alles andere wäre auch rein taktisch unklug gewesen. So fest sitzt die AFD nicht im Sattel, um sich das erlauben zu können.
Das Problem würde sich gar nicht stellen, wenn wir im Bundestag auch, das dienstälteste Mitglied , die erste Sitzung des neugewählteb Parlaments leitet, da bin ich ganz der Meinung von Lammert.
Könnte jetzt ja im Landtag problemlos geändert werden.
www.youtube.com/watch?v=Zy-4lxSRfkE ab min 3:19-4:20
Entscheidend ist für mich in erster Linie, dass über 30% der Bürger diese Partei gewählt haben, mit der Tendenz ständig stark steigend. Offensichtlich läuft irgendetwas aus dem Ruder, dass immer mehr Menschen diese Partei wählen.
Und ich stelle am aktuellen Fall fest, dass die anderen Parteien sich immer noch nicht auf die Gefahren genügend vorbereitet haben. Ich fürchte die werden das Parlament noch oft mit Füßen treten.
Nach den Protokollen früherer konstituierender Sitzungen des Landtags
parldok.thueringer...-plenarsitzung.pdf (2014)
parldok.thueringer..._plenarsitzung.pdf (2019)
hat sich Treutler genau an deren Reihenfolge orientiert: Rede, Schriftführer und Wahlhelfer bestimmen, Beschlussfähigkeit feststellen, Präsident*in wählen - er ist aber schon während seiner Rede mit Anträgen unterbrochen worden.
Wan kann gut der Auffassung sein, die Konstituierung eines Parlaments sei erst mit der Wahl des Präsidenten abgeschlossen: 》Im Rahmen der Konstituierung wird das Parlamentspräsidium bestimmt und damit die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes hergestellt. Solange derParlamentspräsidentnicht gewählt ist, wird die Versammlung vomAlterspräsidentengeleitet. Mit der Übergabe der Sitzungsleitung an den neu gewählten Parlamentspräsidenten ist die Konstituierung abgeschlossen《 (Wikipedia)
Insofern hat die AfD (vgl. Sturm aufs Kapitol) mit der Anerkennung der Entscheidung der Demokratie eher genützt.
Und solange sie nicht verboten ist, ist es höchst undemokratisch, sie zu behandeln als wäre sie es.
AfD-Parteiverbot einleiten!
JETZT oder Niemals!
Ach was! ©️ Vagel Bülow 💯💯💯
“Doch entscheidend ist, dass die AfD das auch akzeptiert hat.“
Ihre Worte in Höckes & Co Gehörgänge!
Ehran stikum Optimismus - teile ich als was älterer Fahrensmann nicht! Woll
Normal &! Quasselbude - ick hör dir trappsen! Wollnich
unterm—— entre nous but not only—
Herr Wanderwitz mach ehna ja einer sein - ehr Abwiegeln permanent is mit Verlaub “…oock nich wiid vun wech!“
Newahr & Nichts für ungut. Gelle
Der eigentliche Coup der AfD ist, dass sie dem Urteil des thür. Verfassungsgerichtes artig folgt. Da ist das Verbot ("aktive kämpferische Haltung") noch schwerer zu begründen. Bin gespannt.
Das Hauptargument gegen ein Verbot der AfD ist ja oft, dass sie demokratisch gewählt wurde. Das waren Hitler und seine Nazis damals auch! Wie lange gucken denn die etablierten Parteien noch tatenlos zu? Bis die AfD die Demokratie zerstört hat? Sie macht nicht den geringsten Hehl daraus. Es ist lächerlich und feige, wenn dauernd von Beobachtung, gesichert rechtsextremistisch eingestuft etc. von seiten des Verfassungsschutz geredet wird, und es bleibt ohne Folgen.
Ich fand die Argumente beider Seiten einleuchtend. Aber man muss sich ja nun für einen Weg entscheiden und beim lesen des Urteils
verfassungsgericht...t_barrierefrei.pdf
fand ich als Laie die Begründung, das Parlament befände sich während der Konstitution im „Naturzustand“ und es müsse sich zunächst „eine eigene Organisation geben“, überzeugend.
Positiv kann man auch sehen, dass die übliche Leier von Union oder SPD nach Wahlen: „Die Wähler und Wählerinnen haben uns einen Regierungsauftrag gegeben“ und „Die stärkste Fraktion stellt den/die Ministerpräsidenten/in“ nun endlich obsolet ist. So etwas gibt es nicht, wie wir nun wissen.
Im Übrigen hat nicht nur Wanderwitz, sondern auch Maier ein AFD Verbot gefordert. Und Bühl mit seiner „Machtergreifung“ Rhetorik.
Zudem war dreiviertel twitter/X voll davon.
Was soll das ganze Gerede von Faschismus, Machtergreifung, Nazis, Rechtsextremismus etc., wozu die ganzen VS Einstufungen, wenn es am Ende sowieso keine Konsequenzen gibt? Dann stumpft das alles einfach ab und noch mehr Menschen sagen „Mir doch egal“.
Entschuldigung, aber die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die inzwischen ja nicht ohne Grund in den Bundesländern und im Bund vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wie lange soll denn eine Demokratie Ihrer Meinung nach warten, bis diese Demokratiefeinde gestoppt werden? Bis es zu spät ist? Eine Demokratie muß gegen solche Gefahren wehrhaft sein und dazu gehört auch das Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei. Ob das bei der AfD inzwischen ausreicht, wird dann vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Dazu muß aber endlich ein Verbotsantrag gestellt werden. Wenn ich gerade wieder aus jüngster Zeit alleine die Verquickung von vielen AfD Mitgliedern mit Neonazis übelster Coleur betrachte, wird es höchste Zeit. Ich kann die Verzögerungsforderungen langsam nicht mehr hören. Und die AfD und Ihre Anhänger werden sowieso rumopfern, egal ob der Antrag gestellt wird oder nicht.
"Entscheidend ist, dass sie den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichts am Samstag sofort akzeptiert hat."
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War die Antwort des Gerichtes auf die legitime Anrufung sanktionsbewehrt?
Wie kann man ernsthaft auf die Idee kommen, mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht regieren zu wollen? Das BSW ist eine rein destruktive Kraft.
Neuer Landtag in Thüringen: Verletzte Rechte
Der AfD-Alterspräsident in Thüringen hat die Parlamentsrechte nicht beachtet. Doch entscheidend ist, dass die AfD das auch akzeptiert hat.
Höcke im Plenarsaal in Thüringen: Die AfD wurde nicht rechtswidrig ausgebootet, wie sie behauptete Foto: Martin Schutt/dpa
Der CDU-Politiker Thadäus König ist am Samstag zum Präsidenten des neu einberufenen Thüringer Landtags gewählt worden. Zuvor war die Geschäftsordnung des Landtags mit den Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD geändert worden. Denn nach den bisher geltenden Regeln hätte die AfD das Vorschlagsrecht für diesen Posten gehabt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte bereits am Freitagabend entscheiden, dass die Regeländerung vor der Wahl verfassungskonform ist.
Die Begründung des Gerichtsbeschlusses überzeugt: Da die AfD keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf den Posten des Landtagspräsidenten hat, durften die Regeln auch zu ihren Ungunsten geändert werden. Und natürlich durften die Regeln schon vor der Wahl geändert werden und nicht erst hinterher. Denn jeder neu gewählte Landtag gibt sich seine Regeln selbst. Das gehört zur Parlamentsautonomie.
Die AfD wurde hier also nicht rechtswidrig ausgebootet, wie sie behauptete. Sie hat es sich vielmehr selbst zuzuschreiben, dass andere Fraktionen ihr keine wichtigen parlamentarischen Posten mehr zugestehen wollen. Die sehr parteiische Sitzungsleitung durch den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler am Donnerstag war ein erneuter Anlass dafür. Wie das Thüringer Verfassungsgericht nun feststellte, hat Treutler dabei die Rechte der anderen Abgeordneten verletzt.
Umgekehrt ist es aber auch übertrieben, das Verhalten Treutlers nun als Grund dafür zu nehmen, die Forderung nach einem demokratisch ohnehin fragwürdigen AfD-Parteiverbot erneut aufzuwärmen, wie es der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz tut. Dass die AfD nicht nur demütig zuschaut, wie immer wieder die Regeln zu ihren Ungunsten verändert werden, kann man psychologisch durchaus nachvollziehen.
Entscheidend ist aber nicht, dass die AfD am Donnerstag mit wenig überzeugenden juristischen Argumenten versuchte, die Änderung der Regeln zu blockieren. Entscheidend ist, dass sie den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichts am Samstag sofort akzeptiert hat.
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Schwerpunkt Landtagswahl Thüringen
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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