Geplantes Gewalthilfegesetz: Verbände fordern Schutz für Frauen

Dutzende Initiativen machen Druck: Das Gewalthilfegesetz müsse kommen. Es soll das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und deren Kinder absichern.

Blumen und Kerzen liegen nach einem tödlichen Messerangriff vor einem Hauseingang in Berlin-Friedrichsfelde.

Innerhalb weniger Tage wurden im August zwei Frauen bei einem Messerangriff in Berlin getötet Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin taz | Gleich drei offene Briefe innerhalb einer Woche, der jüngste von Mittwoch: Dutzende Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag angekündigte Gewalthilfegesetz endlich auf den Weg zu bringen. Das soll das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und deren Kinder absichern und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Doch wie so viele geschlechterpolitische Vorhaben lässt auch dieser Gesetzentwurf auf sich warten.

Das Bündnis Istanbul-Konvention, dem unter anderen Medica Mondiale, der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sowie ProAsyl angehören, schreibt nun, der Anstieg geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in den vergangenen Jahren sei „besorgniserregend“: Alle vier Minuten werde eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Und jeden zweiten Tag werde eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet.

Ein Bündnis, dem unter anderen Terre des Femmes, das Centre for Feminist Foreign Policy und der Katholische Deutsche Frauenbund angehören, fragt: „Wie viele tote Frauen braucht es noch, damit Sie handeln?“. Und die Frauenhauskoordinierung, die knapp 275 Frauenhäuser und rund 300 Fachberatungsstellen vertritt, fordert: „Halten Sie Ihr Versprechen und sorgen Sie dafür, dass Frauen und ihre Kinder kostenfreien Schutz und Beratung erhalten.“

Finanzierung als Streitpunkt

Strittig dürfte in der Ampelregierung derzeit vor allem die Finanzierung des Gewalthilfegesetzes sein. „Wir bauen das Hilfesystem bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung“, heißt es zwar im Koalitionsvertrag. Legt man allerdings den Schlüssel der Istanbul-Konvention zugrunde, des Abkommens des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen, fehlen hierzulande rund 14.000 Plätze in Frauenhäusern.

Ein bedarfsgerechter Ausbau wäre also teuer. Eine „ausreichende Finanzierung“ von Schutzplätzen, Beratung, Prävention und Täterarbeit aber sei „längst überfällig“, schreiben die NGOs. Nur so werde sich zeigen, „wie viel das Leben einer Frau in Deutschland wirklich wert ist“.

Der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt müsse zur Priorität gemacht werden, fordern die Organisationen – und das noch in dieser Legislaturperiode. Die Zeit dürfte auch der Grund sein, warum der Druck aus der Zivilgesellschaft nun derart steigt: Sollte der Gesetzentwurf dieses Jahr nicht mehr vorgelegt werden, wird es eng für eine Verabschiedung durch die Ampelkoalition. Aus Kreisen der Grünen hieß es am Mittwoch, der Gesetzentwurf sei zunächst in der Fraktionssitzung vorgestellt worden. Die Hoffnung bestehe, dass er „zügig“ in die Ressortabstimmung komme. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums sagte der taz, der Entwurf werde derzeit „regierungsintern beraten“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.

Ihren Kommentar hier eingeben