Bußgeld über Lidl verhängt

DATENSCHUTZ Discounter schrieb mit

DÜSSELDORF ap | Wegen der unzulässigen Aufzeichnung von Krankheitsdaten von Beschäftigten hat die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld von 36.000 Euro über den Discounter Lidl verhängt. „Das Ausforschen und systematische Erfassen von Krankendaten hat mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nichts mehr zu tun“, erklärte Roland Schlapka, der Ständige Vertreter der Datenschutzbeauftragten, am Mittwoch in Düsseldorf.

Eine Bochumerin hatte zufällig in einem Mülleimer einer Autowaschstraße Papiere und Formulare mit Daten über Lidl-Mitarbeiter gefunden und dem Magazin Spiegel zugeleitet. Im Zuge der Überprüfungen wurde laut Schlapka festgestellt, dass zumindest in vier Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen Formulare im Einsatz waren, mit denen teilweise ohne Wissen der Beschäftigten Daten über ihre Erkrankungen festgehalten wurden. Dabei sei mehrfach grob gegen Datenschutzrecht verstoßen worden. „Leider scheint Lidl hier kein Einzelfall zu sein“, betonte Schlapka.