Görlitzer Park: Bezirk scheitert mit Zaun-Klage
Friedrichshain-Kreuzberg darf nicht gegen den Senat klagen, so das Verwaltungsgericht. Der Baubeginn naht, Anwohner kündigen zivilen Ungehorsam an.
Berlin taz | Friedrichshain-Kreuzberg ist mit einem Eilantrag gegen die Umzäunungspläne des Senats für den Görlitzer Park gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte am Dienstag einen entsprechenden Antrag des Bezirks gegen das Land Berlin ab. Laut dem Beschluss sei dieser nicht zulässig, weil der Bezirk als Antragssteller selbst Teil der Verwaltung des Landes Berlin ist, das Land nicht selbst gegen sich vorgehen könne.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte im März das Zaunbau-Vorhaben an sich gezogen, nachdem sich der Bezirk, der eigentlich für seine Grünanlagen zuständig ist, geweigert hatte, einen Zaun um den Görli zu bauen. Das Bezirksamt hatte argumentiert, dass der Eingriff des Senats eine „Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins“ voraussetze; die vier dafür geltenden Bedingungen aber nicht zuträfen: Belange von Berlin als Bundeshauptstadt, Ausübung von vorrangigem Bundes- und Völkerrecht, Weisungen der Bundesregierung oder Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
Doch das Verwaltungsgericht widersprach dem Versuch des Bezirks sich auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie im Grundgesetz zu berufen. Auch habe er laut Mitteilung des Gerichtes „überdies nicht glaubhaft gemacht, dass mit der Umsetzung der Entscheidung irreversible Folgen verbunden seien oder die Ausübung des Eingriffsrechts zu schweren und unerträglichen Folgen führe“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Ob der Bezirk diesen Weg geht, soll in der kommenden Woche entschieden werden.
Als Reaktion auf Drogenhandel und Kriminalität will der Senat noch im Juli mit den Bauarbeiten beginnen. Zunächst soll die existierende Mauer um einen 220 Meter langen Abschnitt ergänzt werden; danach sollen abschließbare Tore in die Parkzugänge eingebaut werden. Die reinen Baukosten belaufen sich auf 1,9 Millionen Euro. Für die nächtliche Schließung und Überwachung sind weitere 800.000 Euro jährlich vorgesehen.
In der Nachbarschaft stoßen die Pläne auf breite Ablehnung. Aus der Initiative Görli 24/7 hieß es am Donnerstag: „Wir gehen davon aus, dass es zu vielfältigem, kreativem Widerstand kommen wird, der auch durchaus Mittel des zivilen Ungehorsams einschließt“, so Sprecher Flo Grünbaum. „Ein Zaun, der tagsüber gebaut wird, kann nachts wieder abgebaut werden.“ Für Samstag ruft das Bündnis zu einer Fahrrad-Demonstration um den Görlitzer Park auf.
Leser*innenkommentare
rero
War zu erwarten
Bezirke in Berlin sind keine Kommunen.
Sich da auf die kommunale Serbstverwaltungsgarantie zu berufen, konnte nur ein Schuss ins Wasser werden.
Das war mit Sicherheit allen bewusst.
Dass das Gericht eine fehlende Glaubhaftmachung der schweren und unerträglichen Folgen sieht, ist dagegen eine Ohrfeige für das Bezirksamt.
Ein Haufen Theater für nichts.
Dabei mit einem Fuß immer im Populismus.
Berliner Politik halt.
DiMa
Das gleiche Spielchen hat sich der Bezirk ja bereits wegen der A100 geleistet, ebenfalls geklagt und abschließend mit gleicher Begründung (!) vor dem BVerwG verloren. Wann versteht man da den endlich, dass ein Bezirk nicht gegen das Land klagen kann. Schläft das dortige Rechtsamt oder ist das politisch so gewollt? Wann hat das endlich mal personelle Folgen?
Der reinste Kindergarten.