Bauern-Attacke auf Grünen-Aschermittwoch: Juristisches Nachspiel in Biberach
Nach der gewaltsamen Blockade des politischen Aschermittwoch der Grünen laufen über zehn Gerichtsverfahren. Es geht auch um Angriffe auf Polizist*innen.
Karlsruhe taz | Keine deftigen Reden, keine grünen Selbstversicherungen – stattdessen musste Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir abdrehen. 1.000 radikalisierte Bauern und Personen aus dem rechtsradikalen Milieu hatten den Aschermittwoch der Grünen in Biberach letzte Woche mit Gewalt verhindert. Die Polizei musste Schlagstöcke und Pfefferspray einsetzen.
Nun haben die teils gewaltsamen Proteste juristische Folgen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Landtags, inzwischen hätten die Ermittlungsbehörden mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren eröffnet. Ein Verfahren wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, 8 Verfahren wegen tätlicher Angriffe auf Polizisten und andere Personen. 3-mal wird wegen Sachbeschädigung und 2-mal wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt und gegen einen mutmaßlichen Verantwortlichen der Versammlung.
Darüber hinaus ermittelt die Polizei zu weiteren Straftaten, wie Nötigungen, Gefangenenbefreiung, gefährliche Körperverletzung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und weitere Verkehrsdelikte. Die Vorgänge würden lückenlos aufgeklärt, versicherte Strobl. Der Innenminister bestätigte, dass bei den Protesten Personen aus der Querdenker- und Reichsbürgerszene identifiziert worden seien.
Der SPD-Abgeordnete Sascha Binder erklärte, Strobl trage die politische Verantwortung dafür, dass eine Partei ihre Versammlung nicht habe durchführen können.
Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte alle Parteien zur Solidarität unter Demokraten aufgerufen. „Egal wen es im Einzelfall trifft – wenn das passiert, haben wir als freie Gesellschaft im Ganzen verloren“, sagte Kretschmann am Montag beim Neujahrsempfang der Landesregierung in Brüssel.
Leser*innenkommentare
Filou
Die Grünen haben selbst entschieden den Parteitag nicht durchzuführen, nicht die Polizei.
Dass Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Gewalt bei den Protesten laufen ist gut und nötig.
Gewalt ist keine Form des legitimen Protests.
stadtlandmensch
Es gab nur eine Festnahme, da werden Ermittlungsverfahren mangels Tätern nichts bringen. Frage wäre vielmehr ob die Polizei sich strafbar gemacht hat, weil sie nicht wirksam eingegriffen und stattdessen die Grünen zum Abzug aufgefordert hat.