Geld für den Naturschutz: Ampel-Regierung erwägt zu sparen

Ein Entwurf aus dem Umweltministerium zu den laufenden Haushaltsverhandlungen sieht starke Kürzungen vor. Betroffen ist der Artenschutz.

Kraniche fliegen vor den Flügeln eines Windrads

Kraniche auf dem Darß an der Ostsee Foto: Harry Haert/imago

BERLIN taz | In der Auseinandersetzung um den nächsten Haushalt der Bundesregierung gerät das Bundesumweltministerium (BMUV) ins Visier. Es kursiert ein Entwurf des Ministeriums, der erhebliche Kürzungen im Bundesnaturschutzfonds vorsieht sowie in den dazugehörigen Artenhilfsprogrammen. Waren ursprünglich ab 2025 jeweils 25 Millionen Euro jährlich für die Programme vorgesehen, sollen es laut Entwurf nur noch 13,8 Millionen Euro sein.

Auch das Budget des Bundesnaturschutzfonds soll demnach ab dem kommenden Jahr gekürzt werden, von aktuell 118 Millionen Euro auf 108 Millionen Euro jährlich. Zunächst hatte darüber die Zeitschrift Spektrum der Wissenschaft berichtet.

Das Bundesumweltministerium äußerte sich zu den Zahlen nicht und verweist auf „laufende regierungsinterne Verfahren“. Es gebe bisher keinen Kabinettbeschluss zu den Eckwerten und auch nicht zum Haushalt und daher auch keine abschließenden Ergebnisse zum BMUV-Haushalt.

„Die Artenhilfsprogramme etwa für Vögel oder für Fledermäuse waren ein Instrument, um den Ausbau der Windenergie und den Naturschutz zusammenzubringen“, sagt Jan-Niclas Gesenhues, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag. „Der Finanzminister muss verstehen, dass das für uns nicht verhandelbar ist.“ Wenn zentrale Projekte zum Artenschutz wegfielen, sei der Bundeshaushalt für ihn nicht zustimmungsfähig.

Habeck nimmt Schäden in Kauf

Leif Miller, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Nabu, schlägt in dieselbe Kerbe: Die bekannt gewordenen Pläne „verschärfen die Situation“, so Miller, „im Moment gehen wir davon aus, dass mit den geplanten Budgets nicht mal die Schäden ausgeglichen werden können, die durch den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen“.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nehme beim Windkraftausbau Kollateralschäden beim Artenschutz billigend in Kauf, kritisiert Miller. Außerdem könnten „Schutzpläne nicht wegfallen, da es sich hier um EU-Recht handelt“, sagt der Naturschützer. „Deutschland wird die vorgegebenen Schutzziele nur erreichen, wenn wirkungsvolle Artenschutzmaßnahmen zeitnah effizient umgesetzt werden“.

Nicht von Kürzungen betroffen sind die vier Milliarden Euro, die für den Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereitstehen. Sie werden aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds bestritten, der nicht Teil der Haushaltsverhandlungen ist.

Nicht genug Geld

Allerdings könne dieses Geld Kürzungen im Haushalt des BMUV nicht wettmachen, sagt Miller: „Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.“ Die ANK-Mittel seien für Maßnahmen im natürlichen Klimaschutz gedacht, nicht für den Schutz der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten. „Somit kann es dort keine direkte Ausgleichswirkung geben“, urteilt Miller.

Zumal es bei den Grünen auch in Bezug auf die ANK-Mittel rumort. Der Finanzminister blockiere auch sie, indem er die Richtlinien nicht freigebe, nach denen das Geld vergeben werden könne.

Aus dem Finanzministerium heißt es dazu, eine Förderrichtlinie sei bereits abgestimmt, die zweite, „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“, befinde sich noch in der Ressortabstimmung.

Die Ampelkoalition streitet seit Wochen darüber, wie viel Geld sie im nächsten Jahr ausgeben kann. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gelang es bisher nicht, dem Kabinett einen abgestimmten Entwurf vorzulegen.

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