Datenschutz nicht gefragt

Die Stadt Hamburg akzeptiert nun Zahlungen über den umstrittenenen Dienstleister Paypal

Von André Zuschlag

Die Stadt Hamburg hat angekündigt, den US-amerikanischen Bezahldienst Paypal nutzen zu wollen. So können Rechnungen der Verwaltung von ihren Bür­ge­r:in­nen künftig auch mit Paypal bezahlt werden. Mit der Einführung will Hamburg dafür sorgen, „dass Kontakte mit Behörden für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zeitgemäß und unkompliziert gestaltet werden können“, so Christian Pfromm, der bei der Stadt für die Digitalisierung der Behörden zuständig ist.

Kommt die Hamburger Verwaltung damit endlich in der digitalen Gegenwart an? Daran sind angesichts der Geschäftspraktiken des US-Konzerns Zweifel angebracht.

Bislang war das Bezahlen von Gebühren oder anderen Kosten bei den Behörden und Ämtern mit Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay oder Bargeld möglich. Zudem soll es künftig noch weitere digitale Bezahlmöglichkeiten geben. Die Nutzung von Paypal erscheint naheliegend – immerhin hat es in Deutschland rund 32 Millionen Nutzer:innen. Und der Marktanteil von Paypal am Umsatz des deutschen Onlinehandels lag 2021 bei mehr als 28 Prozent und war zuvor rasant gewachsen.

Zugleich gibt es vielfältige Kritik an dem US-Konzern – er gilt als intransparente Datenkrake. Wenn Nut­ze­r:in­nen etwa ihr Konto löschen wollen, müsste der Konzern in Deutschland eigentlich alle Daten löschen. Paypal weigerte sich jedoch in der Vergangenheit, dies zu tun und verwies zur Begründung auf Betrugsversuche.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs erklärte auf taz-Anfrage, dass er in die Entscheidung der Stadt nicht eingebunden worden sei. Wenngleich die Ausweitung von Bezahlfunktionen sinnvoll und nachvollziehbar sei, kündigte Fuchs nun Gespräche mit den zuständigen Behördenstellen an.

Derzeit geht eine andere staatliche Behörde gegen Paypal vor: Das Bundeskartellamt leitete vor wenigen Wochen ein Verfahren ein, um herauszufinden, ob der Bezahldienst seine marktbeherrschende Macht ausnutzt und den Wettbewerb mit anderen digitalen Bezahldiensten behindert. Anlass für die Prüfung sind die Nutzungsbedingungen des Dienstes. „Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen“, hieß es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts.