Gesetz für Arbeitszeiterfassung: Union wirft Heil Gängelung vor

Das Arbeitsministerium legt ein Gesetz für die Arbeitszeiterfassung vor. Es gibt Kritik von Gewerkschaften, Linken und der Union.

Ein mann steht an einer Stechuhr zur Arbeitszeiterfassung

Szene aus dem Film „Die kleinen Träume von der weiten Welt“ (USA, 1941) Foto: Everett Collection/imagp

BERLIN taz | Das Arbeitsministerium (BMAS) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Erfassung von Arbeitszeit neu regeln soll. Zuerst berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Unternehmen angehalten werden, Arbeitszeiten künftig jeden Tag elektronisch zu erfassen.

Das Ministerium unter der Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass Arbeitgeber_innen Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit festhalten. Aber auch durch Dritte oder die Arbeitnehmer_innen selbst soll eine Aufzeichnung möglich sein. Arbeitnehmer_innen sollen zudem einfordern können, über die Aufzeichnungen in Kenntnis gesetzt zu werden.

Allerdings sind im Gesetzentwurf auch Ausnahmen vorgesehen – Tarifpartner können diese mit Unternehmen und Betriebsräten vereinbaren. Auch Vertrauensarbeitszeit soll demnach weiterhin möglich sein. Bei der sogenannten Vertrauensarbeitszeit teilen sich die Arbeitnehmer_innen ihre Arbeitszeit selbst ein, es gelten dennoch die gesetzlichen Vorgaben wie Pausenzeiten und die Ruhezeit nach Feierabend von elf Stunden.

Weiterhin soll es laut Süddeutscher Zeitung auch möglich sein, auf die Erfassung der Arbeitszeit zu verzichten oder diese nicht-elektronisch zu erstellen. Auch für Kleinbetriebe sind Ausnahmen vorgesehen.

Bislang müssen nur Überstunden erfasst werden

Der Gesetzentwurf wurde vom Arbeitsministerium erstellt, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 sowie das Bundesarbeitsgericht (BAG) im vergangenen September dies verlangten. Letzteres entschied, dass Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen müssen, „mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.

Die Richter_innen des BAG stellten demnach fest, dass das Arbeitsschutzgesetz laut EuGH-Rechtsprechung bereits eine Pflicht zur Aufzeichnung beinhaltet. Zuvor gab es laut Arbeitszeitgesetz nur eine Pflicht für die Dokumentation von Überstunden.

Arbeitgeber_innen, Opposition als auch Gewerkschaften reagierten mit Kritik auf den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil. Der Fraktionsvize der CDU, Hermann Gröhe, sagte der dpa, Arbeitsminister Hubertus Heil wolle Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung offenbar gängeln: „Seine Pläne verengen gerade bei der Vertrauensarbeitszeit Spielräume, die besonders in der heutigen Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht werden.“

Die stellvertretende Fraktionsvize der Linken, Susanne Ferschl, wünscht sich dagegen striktere Vorgaben: „Gut, dass nun endlich eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung kommt. Schlecht, wenn es so viele Ausnahmen gibt“, twitterte sie.

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), twitterte ebenfalls: „Eine Ausnahme für Forschende, echt jetzt? Da hat man wohl im BMAS den Schuss nicht gehört.“

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