VW lehnt Einigung in Brasilien ab

Staatsanwaltschaft untersucht Vorwurf möglicher Sklavenarbeit in den 70er und 80er Jahren

Volkswagen do Brasil hat in einer Anhörung zu möglicher Sklavenarbeit auf einer Amazonas-Farm eines Tochterunternehmens in den 1970er und 80er Jahren nach Angaben der brasilianischen Staatsanwaltschaft den Verhandlungstisch verlassen. Das Unternehmen habe erklärt, kein Interesse an der Unterzeichnung eines Abkommens mit der für Arbeitsrecht zuständigen Anklagebehörde zu haben, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. Ein solches Abkommen entspricht in Deutschland etwa einer vorprozessualen Einigung.

Die Staatsanwaltschaft bedauerte die Haltung von Volkswagen, die im Widerspruch zu dem Bekenntnis des Unternehmens zum Land und zu den Menschenrechten stehe. Sie kündigte an, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, die für eine Wiedergutmachung der mutmaßlich von dem Unternehmen verursachten Schäden erforderlich seien.

„Volkswagen do Brasil weist alle Behauptungen zurück, die in den Protokollen dieser Untersuchung über die Fazenda Vale do Rio Cristalino enthalten sind, und stimmt den einseitigen Darstellungen von Fakten durch Dritte nicht zu“, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Die brasilianische Staatsanwaltschaft hätte das Unternehmen erst drei Jahre nach Beginn der Untersuchungen informiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte VW do Brasil im Mai 2022 vorgeladen. Bei einer Anhörung im Juni 2022 ging es auch um eine etwaige Wiedergutmachung für die Arbeiter auf der Farm und für die brasilianische Gesellschaft. Es gehe um einen sehr schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte, der über mehr als zehn Jahre hinweg unter der direkten Beteiligung von Volkswagen stattfand, so die Staatsanwaltschaft. (dpa)