Bremer Bauwagenplatz Querlenker: Überwachung höchst geheim

Die Bundesregierung will keine Auskunft zur Beobachtung des Bremer Bauwagenplatzes Querlenker geben. Selbst unter Geheimschutz keine Einsicht möglich.

Eingangsbereich des Bauwagenplatzes Querlenker in Bremen

Im Visier von wem auch immer: der Bremer Bauwagenplatz Querlenker Foto: Kay Michalak/Fotoetage

HAMBURG taz | Die Bundesregierung will sich nicht zu einer mutmaßlichen Überwachung des Bremer Bauwagenplatzes Querlenker äußern. Sie teilte mit, eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner könne sie auch unter dem Siegel des Geheimschutzes nicht beantworten – „nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruchs mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden“.

Renners Anfrage bezieht sich darauf, dass im Dezember in einem Hochhauses gegenüber des Wagenplatzes Überwachungstechnik entdeckt wurde – unter anderem ein Teleobjektiv, das auf den Eingang des Platzes gerichtet war im Schätzwert von 14.000 Euro.

Nach einer auf tumulte.org veröffentlichten Analyse des anonymen „Teams Technik-Abbau“ wurde der Wagenplatz ein Jahr lang beobachtet. Die Kamera funktioniert auch bei schlechter Sicht. Sie war nach Erkenntnissen der Gruppe an eine Gesichtserkennungssoftware angeschlossen. Auch ein automatischer Mailversand sei von dem Überwachungsposten aus möglich gewesen.

Das in Bremen als „Papageienhaus“ bekannte Hochhaus gehört der städtischen Gesellschaft Immobilien Bremen, die für Auskünfte an die Polizei verwies. Im Keller und in den beiden untersten Geschossen residiert das queer-feministische Kulturprojekt P.ara. Die oberen Stockwerke stehen leer.

Kein bremisches Eigentum

Die Bremischen Behörden hatten auf Anfrage der taz bereits mitgeteilt, dass es sich bei der von Unbekannten mitgenommenen und ausgewerteten Überwachungstechnik nicht um bremisches Eigentum handele. Der bremischen Linksfraktion antwortete der Senat: „Die beschriebenen Maßnahmen beruhen nicht auf dem Tätigwerden oder der Veranlassung einer bremischen Behörde.“

Der Senat könne daher keine weitere Stellung nehmen. „Sofern Bundesbehörden zuständig und verantwortlich sind, obliegt die parlamentarische Kontrolle dem Deutschen Bundestag“, hieß es.

Der Linken beschied nun die Bundesregierung, „dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet“. Auch hierbei könne nicht ausgeschlossen werden, dass die mitgeteilten Informationen weitergegeben oder ausgespäht würden.

Operative Maßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes seien besonders schutzwürdig. Eine Antwort auf die Frage, ob eine gefundene Überwachungstechnik von einer Bundesbehörde installiert wurde, würde Schlüsse über die Beobachtungsziele, -fähigkeiten und -methoden der Sicherheitsbehörden zulassen. „Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen daher für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.“

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