Wirecard-Skandal: Aufsicht sanktioniert EY

Dass Wirtschaftsprüfer Geschäftsberichte vom Konzern Wirecard nicht richtig prüften, sei eine Pflichtverletzung, urteilt die staatliche Aufsichtsstelle.

Die Buchstaben E und Y an einer Hochhausfassade

Das Logo der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma Ernst & Young an einer Hochhausfassade in Berlin Foto: Soeren Stache/dpa

BERLIN taz | Für die Wirtschaftsprüfer von Ernst and Young (EY) wird es eng wegen Fehlern beim kriminellen Pleitekonzern Wirecard. Die Apas-Behörde für die Aufsicht von Prüfern hat EY und einigen seiner Manager harte Strafen auferlegt. EY habe seine Berufspflichten verletzt, teilte Apas am Montag mit. In den kommenden zwei Jahren darf die Firma keine größeren Unternehmen mehr neu prüfen. Auch müssen 500.000 Euro Geldstrafe bezahlt werden, einzelne mit Wirecard befasste Manager werden mit 23.000 bis 300.000 Euro belangt.

Der Finanztech-Dienstleister Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, als klar wurde, dass in Asien verbuchte 1,9 Milliarden Umsatz nicht existierten, sondern dass es sich um Scheingeschäfte gehandelt hatte. EY aber hatte die Wirecard-Abschlüsse durchgewunken und dabei mutmaßlich viele Augen zugemacht. Derzeit findet in München der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun und zwei weitere Manager unter anderem wegen Betrugs und Bilanzfälschung statt.

Die Geldstrafen von Apas dürften die international aufgestellten EY-Berater „aus der Portokasse bezahlen“, meint Konrad Duffy von der Bürgerbewegung Finanzwende, die sich für bessere Transparenzregeln im Finanzsektor einsetzt. Die zweijährige Sperre hingegen wird EY wesentlich heftiger treffen. „Ein solches Verbot hat es auf diese Weise noch nie gegeben“, sagt Duffy. Bisher habe sich Apas immer als „zahnloser Tiger“ gezeigt. „Für EY ist das jetzt gar nicht gut fürs Geschäft.“ Mit dieser Strafe ist das Image der Wirtschaftsprüfer und -berater noch stärker geschädigt. Derzeit werden wegen des Wirecards-Desasters unüberschaubar viele Klagen gegen EY auf Schadenersatz auf den Weg gebracht und eingereicht. Aktionäre – darunter auch viele Kleinanleger – haben durch die Pleite des einst in den Himmel gelobten DAX-Konzerns Wirecard schätzungsweise 20 Milliarden Euro verloren. Die Geschädigten und ihre Anwälte werden sich die Apas-Begründungen nun genau durchlesen. Gut möglich, dass sich darin Feststellungen finden, die die Position von Klägern gegenüber EY stärken. Dann kann es richtig teuer werden.

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