Verfahren gegen Twitter: Bei Beschwerden nur unzureichend

Das Bundesamt für Justiz wirft dem Musk-Unternehmen vor, dass es Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte nicht nachgehe. Ein Bußgeld ist möglich.

Viele Twitter-Logos

Twitter-Logo Foto: YAY Images/iamgi

BERLIN taz | Das Tech-Unternehmen Twitter muss sich mit einem Verfahren wegen Versäumnissen beim Umgang mit Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte auseinandersetzen. Das Bundesamt für Justiz leitete ein entsprechendes Bußgeldverfahren auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ein. Das teilte die Behörde am Dienstagnachmittag mit. Sie wirft dem Unternehmen einen „unzureichenden Umgang mit Nutzerbeschwerden“ vor.

Multimilliardär Elon Musk hat seit der Übernahme des Unternehmens im vergangenen Herbst rund die Hälfte der einst 7.000 Mit­ar­bei­te­r:in­nen entlassen. Darunter waren Berichten zufolge auch Abteilungen, die maßgeblich für den Umgang mit potenziell rechtswidrigen Inhalten zuständig waren. Nut­ze­r:in­nen klagen seitdem über eine Zunahme unter anderem von Hasskommentaren. Musk selbst hatte sich bereits vor der Übernahme immer wieder als Verfechter einer freien Rede dargestellt und kritisiert, Twitter sei in der Vergangenheit zu stark reglementiert worden.

Das Bundesamt für Justiz teilte nun mit, ihm seien „zahlreiche“ auf Twitter veröffentlichte Inhalte gemeldet worden, die nach Einschätzung der Behörde rechtswidrig seien, aber trotz der Beschwerden anderer Nut­ze­r:in­nen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt wurden. Die sehen vor, dass ein gemeldeter Inhalt unverzüglich geprüft und bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit nach 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden muss. Die Behörde wirft Twitter nun ein „systemisches Versagen des Beschwerdemanagements“ vor.

Nun ist es an dem Unternehmen, sich gegenüber der Behörde zu äußern. Überzeugen seine Argumente das Bundesamt nicht, lässt dieses zunächst gerichtlich klären, ob die gemeldeten Inhalte tatsächlich rechtswidrig sind. Ist das der Fall, kann die Behörde eine Geldbuße verhängen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht je nach Vorfall Geldbußen von bis zu 500.000 oder von bis zu 5 Millionen Euro vor. Twitter selbst ließ eine Anfrage zu dem Verfahren unbeantwortet – auf die entsprechende E-Mail kam, wie mittlerweile bei dem Unternehmen üblich, nur eine automatische Mail mit einem Kothaufen zurück.

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