Bürgerschaftswahl in Bremen: AfD unwählbar

Von drei Listen bleibt keine übrig: Der Landeswahlausschuss streicht die AfD vom Wahlzettel für die Bremer Bürgerschaftswahl im Mai.

Fabian Jacobi (r) und Thomas Jürgewitz (l), Vertrauenspersonen beim so genannten Rumpfvorstand der AfD in Bremen

In trauter Zwietracht: AFDler beschweren sich im Bremer Landeswahlausschuss Foto: Sina Schuldt/dpa

BREMEN taz | Die AfD bleibt in Bremen ausgeschlossen von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag die Beschwerden der zwei konkurrierenden AfD-Landesvorstände gegen eine entsprechende Entscheidung des Wahlbereichsausschusses zurück.

Beide – ein sogenannter Rumpf- und ein Notvorstand – hatten je eine eigene Liste mit Vorschlägen eingereicht. Das lässt die Wahlordnung allerdings nicht zu.

Überraschender war die dritte Entscheidung des Ausschusses: Er stellte zusätzlich die Unzulässigkeit eines in der Vorinstanz noch bewilligten Wahlvorschlags der AfD für Bremerhaven fest. Die beiden Städte, die das Land Bremen bilden, sind zwei getrennte Wahlbereiche mit je eigener Fünfprozenthürde. Von den 87 Landtagssitzen sind 15 für Abgeordnete aus Bremerhaven reserviert.

In der gestrigen Sitzung prüfte der Ausschuss eingehend, ob zumindest eine der Listen zugelassen werden könne. Dabei war zutage getreten, wie sich die Institutionen der Selbstorganisation in der AfD regelrecht bekämpfen.

Rumpf- gegen Notvorstand

So hatte die Parteischiedsgerichtsbarkeit auf Landes- und Bundesebene den am 8. Mai 2022 gewählten Rumpfvorstand des Amts enthoben und durch einen Notvorstand ersetzt. Dem gehören die derzeitigen Bürgerschaftsabgeordneten der AfD an, die als ebenso völkisch-nationalistisch wie ihre Gegenspieler gelten.

Dieses Gremium nun hatte im November zu einer Mitgliederversammlung aufgerufen – indes nur per Zeitungsannonce. Das sei alternativlos gewesen, erklärte der Notvorstandsvorsitzende Heiner Löhmann, weil ihm, den Parteigerichtsentscheidungen zum Trotz, der Zugang zu den Mitgliederlisten verweigert worden sei.

„Das entspricht aber sicher nicht den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben“, machte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger klar. Die bei jenem Meeting entstandene Liste leide an unheilbaren Mängeln.

Auf die Seite der Rumpfvorstandsmitglieder hatte sich der Bundesvorstand gestellt. Als „nicht nachvollziehbar“ bewertete angeblich im Namen des Bundesvorstandes dessen Beisitzer Carlo Clemens die Entscheidung. Diese ist vor der Wahl nicht mehr anfechtbar. Man werde deshalb „eine Wahlprüfungsbeschwerde vorbereiten“, sagte Clemens.

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