Kitas sollen für Spielplätze bezahlen: Hamburger Senat bremst Kita-Ausbau

In Hamburg sollen Kitas, die nicht genug Außenfläche haben, für die Nutzung von Spielplätzen Geld bezahlen. Und sie brauchen eine Sondererlaubnis.

Ein Kind im roten T-Shirt schaukelt im Stehen, im Hintergrund spielen andere Kinder im Sand

Soll Kitas künftig was kosten: der Aufenthalt auf dem Spielplatz Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

HAMBURG taz | In Hamburg müssen Kindergärten, die kein ausreichendes Außengelände haben, künftig eine Sondererlaubnis für die Nutzung eines Spielplatzes in der Nähe vorweisen. Und sie sollen dafür eine monatliche Gebühr von bis zu 25 Euro pro Kind bezahlen. Das geht aus einer neuen „Fachanweisung“ des Amtes für Naturschutz und Grünplanung der Umweltbehörde hervor, die seit dem 15. Februar in Kraft ist. Unter Kitas sorgt dies für Unmut.

„Das ist nicht im Sinne der Kinder“, sagt zum Beispiel Kita-Leiter Torsten Behnk, der einen empörten Brief an die Sozialbehörde schrieb. Seine Kita „Mottenlos“ im dicht bewohnten Stadtteil Ottensen hat kein eigenes Außengelände. Doch das sei gar kein Problem. „Unsere Kinder gehen täglich raus. Seit nunmehr zwölf Jahren, ohne besondere Regulierung“.

Man habe aus der Not eine Tugend gemacht, die Kinder bewegten sich in ihrer urbanen Umgebung, besuchten die umliegenden Spielplätze und Parks, gingen schwimmen oder besuchten Museen. Und sie besuchten zehn verschiedene Spielplätze in der Nähe, die je ganz unterschiedlich sind. „Die Kinder auf einen Spielplatz zu begrenzen, begrenzt die Kinder in ihren Möglichkeiten“, findet Behnk.

„Ich weiß nicht mehr, ob ich darüber lachen oder weinen soll“, schreibt Kita-Leiterin Mona Slama zur Fachanweisung. Die sei ein „neues Bürokratiemonster“. Auch ihre Kita „Kurz & Klein“ liegt in Ottensen, hat kein eignes Außengelände und besucht die Spielplätze der Umgebung. „Wir sehen das als außerordentlich positiv“, sagt Slama. Die Kinder bewegten sich und lernten viel dabei.

Hygiene-Konzept gegen „Verunreinigung“ verlangt

Und nun gibt es seit dem 15. Februar eine „Fachanweisung“ für die Spielplatz-Nutzung. Bisher genügte es, wenn eine Kita auf Spielplätze in der Nähe verweisen konnte. Künftig müssen Häuser, die nicht sechs Quadratmeter Außenfläche pro Kind haben, eine Sondernutzung beim Bezirksamt beantragen.

Sie sollen sich auf einen Spielplatz festlegen und sogar, sollte der Platz weiter als 300 Meter entfernt sein, zum Schutz vor Verunreinigung ein Hygienekonzept vorlegen. Sie dürfen nicht mehr als die Hälfte eines Platzes für ihre Kinder benötigen. Darüber, welche Kitas wo spielen, wird ein Kataster erstellt. Auf die Nutzung haben Kitas keinen Rechtsanspruch.

Was sollen also Kitas tun, die in dichten Quartieren ohne Außengelände sind? Die Behörden sollen „Bestandsschutz“ versprochen haben. Allerdings sagt die Stadt offiziell, die Überlegungen dazu seien „nicht abgeschlossen“.

Klar ist: Für neue Kitas gilt dieses Regelwerk. In Hamburg können dank des „Kita-Gutschein-Systems“ von 2004 eigentlich Kitas immer dort öffnen, wo es die Nachfrage gibt. Die Finanzierung ist pauschal in Gutscheinen erhalten, die die Eltern von der Stadt erhalten und bei den Kitas einlösen können. Die Fachanweisung wirkt wie der Versuch der Stadt, doch etwas zu steuern.

Sabine Kümmerle, „Soal“

„Die Eröffnung neuer Kitas im städtischen Verdichtungsraum wird deutlich erschwert

Dringenden Bedarf an Kita-Plätzen sieht der Träger Sternipark im Stadtteil Harburg und beantragte dort 2020 den Ausbau einer Kita um 90 Plätze. Doch für dessen Genehmigung verlangte der Bezirk erstmals so eine „Sondererlaubnis“, weil das Außengelände nicht reiche. Die Sache ging vor Gericht. Der Träger argumentierte, dass die Kinder in Harburg sieben Spielplätze gut zu Fuß erreichen könnten. Und da eh die meisten Kinder in einer Kita seien, verdrängten sie keine Kinder.

Doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied am 5. November 2020, dass die Nutzung eines Spielplatzes einer Sondererlaubnis des jeweiligen Bezirks bedarf. Einer Kita müsse eine bestimmte Fläche zur „alleinigen Nutzung“ vorbehalten sein.

Seither beruft sich die Stadt bei neuen Anträgen auf das OLG-Urteil, obwohl dieses zunächst nur im Eilverfahren ergangen ist. Laut den Antworten des Senats auf CDU-Anfragen wurde 2021 und 2022 insgesamt zehn Kitas die Eröffnung nicht erlaubt oder der Platzausbau reduziert.

„Der Eröffnung neuer Kitas im städtischen Verdichtungsraum wird deutlich erschwert“, sagt Sabine Kümmerle vom Wohlfahrtsverband „Soal“, der rund 200 Kitas vertritt. „Jahrzehntelang war so etwas nicht nötig“, sagt auch Sternipark-Chefin Leila Moysich. „Es ist inhaltlich nicht der richtige Weg.“

Träger kündigt Widerspruch an

Zu spüren bekam die neue Linie auch der Kita-Träger „KMK Kinderzimmer“, der im Stadtteil Rahlstedt eine Kita eröffnen wollte und auf drei Spielplätze in der Nähe verwies. Weil der Bezirk die Genehmigung nicht erteilte, konnte die in einem ehemaligen Discounter errichtete Kita nur mit 40 Plätzen weniger öffnen. Solche Probleme hatte der Träger auch an zehn weiteren Standorten.

„Unsere Vision ist es, möglichst vielen Kindern einen sicheren Hafen für ihre Entwicklung zu bieten“, sagt Geschäftsführer Daniel Grimm. „Tatsächlich hätte KMK Kinderzimmer circa 1.000 weitere Kita-Plätze in den nächsten zwei Jahren in Hamburg schaffen können, wenn das Genehmigungsverfahren gerade in Hinblick auf Außengelände und die Nutzung von Spielplätzen nicht so kompliziert wäre.“ Der Träger kündigte an, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.

Aber auch für die bestehenden Kitas ohne Außengelände – es sollen nach älteren Angaben etwa 60 sein – bedeutet die Fachanweisung einen hohen Aufwand und Ungewissheit. Denn auf taz-Nachfrage erklärt Umweltbehörden-Sprecherin Renate Pinzke dann doch, auch „sogenannte Bestandskitas“ fielen „entsprechend des Gleichheitsgrundsatzes“ unter eben jene Fachanweisung. Umwelt- und Sozialbehörde seien sich einig, dass die Mitnutzung öffentlicher Spielsplätze anstelle eines eigenen Außengeländes so einer Sondererlaubnis bedürfe.

„Für Kitas mit bestehender Betriebserlaubnis muss Bestandschutz gelten“, hält Sabine Kümmerle dagegen. „Es wäre absurd, wenn Kitas, die jahrelang gut mit der Spielplatznutzung zurecht kamen, schließen müssten, nur weil jemand im Bezirk findet, dass die Sondernutzungserlaubnis nicht erteilt werden kann“.

Gerade in Eimsbüttel oder Altona würde das alteingessene Kinderläden treffen. Sie sehe die Stadt in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass es ausreichend Freiflächen und Spielplätze für Kinder gibt, sagt die Verbands-Sprecherin Kümmerle: „Das kann nicht auf dem Rücken der Kitas ausgetragen werden.“

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