Hungerstreik in Thailand: Hunger nach Gerechtigkeit

Der Hungerstreik zweier Demokratieaktivistinnen war von vornherein aussichtslos. Er hat aber die Absurditäten von Thailands politischem System deutlich gemacht.

Ganz offizielle Respektbekundung für die thailändische Prinzessin Bajrakitiyabha während eines Klinikaufenthalts

In Reih und Glied Respekt erweisen: So stellt sich Thailands Königshaus seine Untertanen vor

In Bangkok haben die Demokratieaktivistinnen Tantawan Tuatulanon (21) und Orawan Phuphong (23) am Samstag ihren am 18. Januar begonnenen Hungerstreik beendet. Mit der Begründung, sie wollten am Leben bleiben, um weiter für die Rechte politischer Gefangener und für juristische Reformen zu kämpfen, erklärten sie am 52. Tag das Ende ihrer Aktion. Dafür wie für den so mutigen wie von vornherein weitgehend aussichtslosen Hungerstreik gebührt ihnen Respekt.

Denn sie haben sich jetzt nicht märtyrerhaft in den absehbaren Tod gestürzt – in anderen Ländern starben Hungerstreikende zwischen dem 46. und 73. Tag --, sondern trotz stark geschwächter Sinne am Rande des Deliriums politische Klugheit und Realismus bewiesen. Ihr Tod hätte niemandem geholfen. Trotzdem hat ihr Hungerstreik die Absurditäten von Thailands politischem System samt des unsäglichen Paragraphen 112 zur Majestätsbeleidigung deutlich gemacht. Leider auch dessen weitgehende Akzeptanz durch die politischen Parteien wie durch die Apathie und Passivität der Bevölkerung.

In Thailand kann jeder anonym Majestätsbeleidigung anzeigen, wozu die Behörden dann ermitteln müssen. Bei Verurteilung drohen 3 bis 15 Jahre Haft pro Fall. Das Königshaus, das eigentlich konstitutionell beschränkt sein soll, ist so vor jeglicher Kritik geschützt. Zugleich wird Paragraph 112 missbraucht, um politische Gegner einzuschüchtern und aus dem Verkehr zu ziehen. Oppositionsparteien und Demokratieaktivisten sind deshalb besonders betroffen.

Der Hungerstreik dürfte zwar jetzt in einem Dutzend Fällen dazu beigetragen haben, dass Angeklagte doch Haftverschonung auf Kaution bekamen. In drei Fällen blieb die Justiz aber hart, auch die Aussichten auf Gesetzesreformen blieben gering. Nur eine Oppositionspartei fordert geringere Strafmaßen und dass nur das Königshaus selbst Majestätsbeleidungen anzeigen darf. Es bleibt noch ein sehr langer Weg. Auch der Hungerstreik konnte ihn nicht abkürzen, aber doch darauf hinweisen.

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Asienredakteur seit 1997, studierte Politologie in Berlin und Communication for Development in Malmö. Organisiert taz-Reisen in die Zivilgesellschaft, Workshops mit JournalistInnen aus Südostasien und Han Sens ASIENTALK. Herausgeber der Editionen Le Monde diplomatique zu Südostasien (2023), China (2018, 2007), Afghanistan (2015) und Indien (2010). Schreibt manchmal auch über Segeln. www.fb.com/HanSensAsientalk @SHansenBerlin

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