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Manuel Gräfe Foto: dpa

Nicht nach der Pfeife tanzen

Auf den ersten Blick hat Manuel Gräfe eine Sachfrage vor Gericht klären lassen und bekam Recht. Wegen Altersdiskriminierung hatte er geklagt, weil ihn der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit Erreichen des 48. Lebensjahr nicht mehr als Schiedsrichter in den Profiligen pfeifen ließ. Der DFB muss Gräfe nun eine Entschädigung von 48.500 Euro zahlen. Auch wenn eine Altersgrenze im Regelwerk des Verbands nicht festgehalten sei, argumentierte das Landgericht Frankfurt, sei die Berücksichtigung dieser doch in den letzten Jahren gängige Praxis. Die nachkommenden Schiedsrichter werden von dem Urteil profitieren. Bedeutsamer ist an der gerichtlichen Konfrontation aber etwas anderes. Gräfe hatte schon zu seinen aktiven Zeiten kein Blatt vor den Mund genommen. Unter anderem kritisierte er, bei Schiedsrichteransetzungen werde „zu oft immer noch nach Politischem, Regionalem oder Persönlichem“ entschieden. Ein Affront sondergleichen, wird doch im deutschen Schiedsrichterwesen Obrigkeitshörigkeit und Strom­linienförmigkeit als wichtigste Disziplinen gelehrt. DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich hatte vor dem Prozess gesagt, wenn Schiedsrichter im Gesamtpaket alles mitbringen würden, sollte man über längere Beschäftigungen nachdenken. Was er damit meinte? „Internen und externen Auftritt, sozialkompetentes Verhalten und Loyalität“, präzisierte Fröhlich. Das Hauptproblem bleibt also bestehen. Es braucht weiter mehr Aufständige wie Manuel Gräfe. (jok)