Wie die Ampel Rot-Grün-Rot ausbremst (3): Für die Immobilienlobby

Berlin hat mietenpolitisch viel versucht, ist aber am Bund gescheitert. Nach gekipptem Mietendeckel und kaputtem Vorkaufsrecht bleibt nur Enteignung.

Aktivist*innen halten ein Banner vor den Hochhäusern am Potsdamer Platz. Darauf steht: "Wohnraum ist keine Ware - stopp den Mietenwahnsinn"

Mie­te­r*in­nen demonstrieren im Mai 2021 für einen effektiven Mietenstopp, der dank Ampel nie kam Foto: Christoph Soeder/dpa

BERLIN taz | Vor Wahlkämpfen auch im Bund wird regelmäßig von der Wohnungsfrage als der wichtigsten sozialen Frage gesprochen. Große Versprechungen haben vor der Bundestagswahl SPD und Grüne gemacht, doch nach den Koalitionsverhandlungen mit der FDP warfen sie das Mietenmoratorium oder den Mietendeckel kurzerhand über Bord. Lediglich eine Senkung der Kappungsgrenzen wurde vereinbart sowie eine Verlängerung der Mietpreisbremse, die ohnehin seit Jahren nicht zieht.

In den Rettungspaketen im Zuge der Energiekrise war dann immerhin noch eine Ausweitung des Wohngelds drin, die allerdings letztlich auch nichts anderes ist als eine Umverteilung von unten nach oben. Soll heißen: Wirklich wirksame Regelungen zur Mietpreisbegrenzung gibt es auch weiter nicht, das hat sich mit der Ampel nicht geändert. Dabei wäre es so schwer nicht: Man könnte mietrechtliche Regelungen für Länderrecht öffnen und so lokal ermöglichen, wirksame Maßnahmen wie Mietendeckel oder Ähnliches zu verabschieden.

Besonders krass sind die wohnungspolitischen Versäumnisse der Ampel im Bereich Vorkaufsrecht: Die FDP blockiert seit Monaten eine einfache Wiederherstellung der seit einem Urteil schlichtweg ausgesetzten Notlösung von Kommunen, sich gegen einen spekulativen Ausverkauf zu wehren. Seitdem sind der Spekulation auch in besonders angespannten Wohnungsmärkten Tür und Tor geöffnet. Sogar sozialgerechte Abwendungsvereinbarungen werden nun von Ver­mie­te­r*in­nen angegriffen. Kurzum: Nicht mal das aufwändige und teure kommunale Vorkaufsrecht kann von Bezirken noch gezogen werden.

Letztlich bleibt Berlin damit nur die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Denn die könnte laut der Linken-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung tatsächlich eine dämpfende Wirkung auf die Rekordmieten haben. Und Vergesellschaftung auf Basis des Grundgesetzparagrafen ist eben noch nicht auf Bundesebene geregelt (anders als Mietpreisregelungen, weswegen der Mietendeckel scheiterte). Berlin dürfte deswegen die Kompetenz haben, erstmals ein Enteignungsgesetz zu verabschieden. Das müsste bloß endlich die SPD verstehen.

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