LGBTQI+-Rechte in Deutschland: Blutspende wird erleichtert

Die sexuelle Orientierung und das Geschlecht sollen im neuen Transfusionsgesetz keine Rolle mehr spielen. Das fordert Gesundheitsminister Lauterbach.

Eine Blutkonserve

Jeder soll künftig Blut spenden dürfen – abhängig vom persönlichen Risikoverhalten Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

BERLIN taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von queeren Menschen bei der Blutspende beenden. Am Dienstag wurde ein Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz bekannt. Der Antrag liegt der taz vor.

In dem Antrag heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“ Grundlage soll nun das „jeweilige individuelle Risikoverhalten der spendewilligen Person“ sein, wozu etwa Alkoholabhängigkeit, Auslandsaufenthalte in Malariagebieten, Tätowierungen zählen können.

„Es ist klar diskriminierend, dass Blutspendende nicht ausschließlich nach ihrem konkreten Risikoverhalten beurteilt werden, sondern nach sexueller Orientierung und Geschlecht. Die Änderung des Transfusionsgesetzes ist somit absolut begrüßenswert“, sagt Rechtsanwältin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) der taz.

Das Transfusionsgesetz erlaubt seit 2017 auch queeren Männern, Blut zu spenden – allerdings nur, wenn das „sexuelle Risikoverhalten“ zwölf Monate zuvor beendet wurde. Queere Männer, die Blut spenden wollten, durften mit nur einer Person innerhalb der letzten zwölf Monate Sex gehabt haben. Zuletzt wurde diese Grenze auf vier Monate herabgesetzt. Für andere Spen­de­r:in­nen galt diese Grenze nicht.

„Unnötig wie stigmatisierend“

Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, begrüßte die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes: „Dass bisher trans* Personen ausdrücklich als eigene ‚Risikogruppe‘ erwähnt werden, ist so unnötig wie stigmatisierend“, schreibt Lehmann auf Instagram.

Der taz sagte Lehmann: „Die Bundesärztekammer hatte lange genug Zeit, das zu ändern, jetzt regeln wir als Ampelkoalition das gesetzlich.“ Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet, ihre Richtlinien für Blut­spen­de­r:in­nen innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, dass das Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den 1. April geplant ist.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes setzt die Ampelkoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um sowie ein erstes Vorhaben aus dem ressortübergreifenden Aktionsplan „Queer Leben“, der die Rechte von LGBTIQ+ stärken soll.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.