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Bekommt Lambrecht Geld für nichts?

„Mehr als 200.000 Euro für NICHTS!“, hat die „Bild“-Zeitung nach dem Rücktritt von Christine Lambrecht als Verteidigungsministerin auf ihrer Titelseite am 17. Januar vermeldet.

Richtig ist:

Es ist die typische Bild-Masche: Auf der Seite 1 wird mit einer Halbwahrheit eine missliebige Politikerin als vermeintliche Abzockerin an den Pranger gestellt – auf Seite 2 ist wahrheitsgemäß zu lesen: „Lambrecht stehen zwei Jahre Übergangsgeld zu.“ Das Geld steht ihr außerdem nicht für „nichts“ zu, sondern für ihre Arbeit im Finanz-, Justiz-, Familien- und zuletzt Verteidigungsministerium.

Dass dem so ist, ergibt sich aus dem Bundesministergesetz. Danach erhält ein ehemaliges Regierungsmitglied ab dem Zeitpunkt, an dem seine Amtsbezüge aufhören, ein Übergangsgeld, und zwar für die ersten drei Monate in Höhe seiner bisherigen Amtsbezüge, für die restliche Zeit ist es die Hälfte. Wie lange Übergangsgeld bezahlt wird, hängt von der Länge der Amtszeit ab. Es sind jedoch mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Da Lambrecht seit März 2018 zunächst als Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, dann als Justiz- und später als Familienministerin sowie schließlich als Verteidigungsministerin tätig war, hat sie Anspruch auf die Höchstzeit. Daraus ergibt sich der Wert von rund 227.000 Euro. Das bedeutet nicht, dass Lam­brecht die Gesamtsumme erhalten wird: Denn das Übergangsgeld wird ab dem zweiten Monat mit privaten Erwerbseinkünften verrechnet. Sollte die 56-Jährige einen neuen Job annehmen, wird sie also auch weniger Übergangsgeld bekommen.

Pascal Beucker