Als Konsequenz aus Silvesterkrawallen: Faeser will doch schärfere Strafen

Die Innenministerin will Hinterhalte gegen Einsatzkräfte härter ahnden. Justizminister Buschmann und die Grünen sind aber skeptisch.

Innenministerin Faeser bei einer Pressekonferenz

Innenministerin Faeser bei einer PK nach der Silvesternacht in Berlin-Neukölln Foto: Christoph Soeder/dpa

BERLIN taz | Nach der Silvesternacht, in der es in Berlin und anderen Städten zu Angriffen auf Polizei- und Feuerwehrkräfte kam, war Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) deutlich. Die „Chaoten und Gewalttäter“ müssten „die strafrechtlichen Konsequenzen deutlich zu spüren bekommen“. Härtere Strafen brauche es aber nicht, der Strafrahmen müsse nur ausgeschöpft werden. Nun sieht Faeser es in einem Punkt anders – erntet aber Gegenwind aus der Ampel.

Im Fall eines „gezielten Lockens in einen Hinterhalt“ gebe es doch Regelungsbedarf, heißt es in einem Schreiben von Faesers Ministerium an die Ampelfraktionen, das der taz vorliegt. In der Silvesternacht hatten Berliner Feuerwehrleute von solchen Hinterhalten berichtet. Diese Taten seien „besonders gefährlich für die angegriffenen Polizei- und Rettungskräfte“ und „besonders verwerflich“, so das Ministerium.

Hier bedürfe es eines „klaren rechtspolitischen Signals“. Deshalb sollte in Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – der Hinterhalt als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle ergänzt werden. Eine Mindeststrafe hierfür sollte nicht unter einem Jahr liegen, so das Ministerium.

Schon heute sind bei Angriffen auf Einsatzkräfte in besonders schweren Fällen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft möglich. Das Strafrecht wurde hier bereits zuletzt verschärft.

Buschmann fordert, geltendes Recht anzuwenden

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält dagegen. Eine Sprecherin verwies am Montag darauf, dass Buschmann bereits nach Silvester erklärte, „keinen Bedarf“ für Änderungen im Strafrecht zu sehen – das geltende Recht müsse durchgesetzt werden. Auch könne der Paragraf heute schon besonders schwere Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte, wie Hinterhalte, ahnden.

Auch der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae nannte die Verschärfung „Symbolpolitik“. Eine echte Strafbarkeitslücke gebe es nicht. „Statt reflexartig das Strafrecht zu verschärfen, sollten wir bestehende Gesetze konsequent anwenden.“

Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte der taz, Hinterhalte gegen Einsatzkräfte seien „scharf zu verurteilen“. Jede Strafrechtsänderung brauche aber eine „sorgfältige Analyse“ und müsse verhältnismäßig sein. Daher sei man auf die finale Stellungnahme des Justizministeriums „sehr gespannt“, so von Notz.

Lagebild zur Silvesternacht liegt weiter nicht vor

Zudem liegen bis heute kaum verlässliche Zahlen zu der Silvesternacht vor. In Berlin war zuletzt nur noch von 38 statt wie zunächst 145 Festgenommenen die Rede, die wegen Angriffen Einsatzkräfte festgenommen wurden, zwei Drittel von ihnen deutsche Staatsbürger. Faeser hatte zuletzt ein bundesweites Lagebild zur Silvesternacht versprochen. Das aber liegt bis heute nicht vor – offenbar weil einige Bundesländer bis heute keine Zahlen vorlegten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.