Streit um Termin für Klimaentscheid: Initiative scheitert vor Gericht

Auch das Oberverwaltungsgericht hält sich im Streit um den Termin des Entscheids nicht für zuständig. Nun muss das Verfassungsgericht entscheiden.

Menschen demonstrieren hinter einem transparent für mehr Klimaschutz

Nicht nur Berlin soll 2030 klimaneutral sein, fordern Ak­ti­vis­t*in­nen Foto: imago

BERLIN dpa | Die Initiatoren des Volksentscheids Berlin klimaneutral 2030 sind vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, einen Abstimmungstermin parallel zur Wiederholungswahl am 12. Februar gerichtlich durchzusetzen. Nach dem Verwaltungsgericht erklärte sich am Freitag auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für nicht zuständig in dem Fall und wies eine Beschwerde des Bündnisses Klimaneustart Berlin gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, hieß es zur Begründung (Az. OVG 3 S 76/22).

Klimaneustart Berlin teilte daraufhin mit, dass es nunmehr einen Eilantrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht habe. Eine Sprecherin des höchsten Berliner Gerichts bestätigte den Eingang und erklärte, der Antrag werde nun geprüft. Wann das Gericht darüber entscheidet, war zunächst offen. Da es sich um einen Eilantrag handelt, dürfte es dabei eher um Tage als um Wochen gehen.

Am Dienstag hatte der rot-grün-rote Senat über den Termin für den Volksentscheid beraten, aber die Entscheidung noch einmal verschoben. Sie soll nunmehr bei der nächsten Senatssitzung am kommenden Dienstag (13. Dezember) fallen. Allerdings hatte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) deutlich gemacht, dass der 12. Februar vom Tisch sei, weil die Vorbereitungszeit zu knapp sei.

Als Termin ist der 26. März im Gespräch. Das Bündnis Klimaneustart fürchtet eine geringe Beteiligung am Volksentscheid, wenn er nicht parallel zu einer Wahl stattfindet – und damit wegen bestimmter Quoren ein Scheitern. Inhaltlich will das Bündnis erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden.

Im Zuge eines Volksbegehrens hatte das Bündnis die nötige Unterschriftenzahl für einen Volksentscheid gesammelt. Endgültig fest steht das Ergebnis der Sammlung seit 29. November. Seither wird – auch innerhalb des Senats – um einen Termin gerungen.

Initiative organisiert selbst Papier

Im Zuge der Debatten sah sich das Bündnis nach eigenen Angaben sogar veranlasst, bei einer Druckerei Papier für den raschen Druck der Abstimmungsunterlagen zu reservieren. Giffey hatte indes erklärt, dass die aus ihrer Sicht zu knappe Vorbereitungszeit nicht nur mit der Frage der Papierbestellung zu tun habe.

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