Landesaufnahmeprogramm Afghanistan: Hilfe für afghanische Geflüchtete

Das Bundesinnenministerium stimmt dem Thüringer Aufnahmeprogramm zu. Es hilft jenen, die schon Verwandte in Deutschland haben.

Eine Männerhand hält einen Kugelschreiber neben einem Einbürgerungsstest

Einbürgerungstest in Thüringen Foto: Jen-Ulrich Koch/ddp

Mit rund 14 Monaten Verspätung darf Thüringen endlich sein Landesaufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge starten. Das Bundesinnenministerium hat die dafür erforderliche Genehmigung vor gut einer Woche erteilt.

Das Programm beschränkt sich auf den Nachzug von Verwandten afghanischer Staatsangehöriger, die bereits vor den seit Sommer 2021 wieder herrschenden Taliban nach Deutschland geflohen sind.

„Wir nehmen den hier lebenden Afghaninnen und Afghanen die Sorge um ihre Angehörigen, die sich vor Rachemaßnahmen und Repressalien durch die militant-islamistischen Taliban fürchten“, erklärte Thüringens Justiz- und Migrationsminister Dirk Adams von den Grünen.

Ein Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge gibt es in Thüringen bereits seit 2013. Als erstes Bundesland hatte das von einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung geführte Bundesland bereits am 31. August 2021 eine Landesaufnahmeanordnung auch für Afghanen beschlossen.

Strenge Bedingungen für Aufnahme

Der damalige Innenminister, Horst Seehofer (CSU), sah dafür „keine Notwendigkeit“ und lehnte eine Zustimmung ab. Seine Nachfolgerin, Nancy Faeser (SPD), verschleppte diese und ein eigenes Bundesprogramm ebenfalls monatelang. Mitte Oktober beschlossen dann Bundesinnen- und -außenministerium die Aufnahme von maximal 1.000 Geflüchteten monatlich und signalisierten auch ihre Zustimmung zu Landesprogrammen. Solche hatten in den vergangenen Monaten auch Berlin, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein beschlossen.

Bereits vor Jahresfrist hatte Thüringen für das Programm 1,5 Millionen Euro in seinem Landeshaushalt eingeplant. Wie viele Personen damit tatsächlich Schutz im Land finden können, ist bislang nicht bekannt. Der Nachzug von Familienmitgliedern ersten und zweiten Grades ist allerdings an strenge Bedingungen geknüpft.

Ihre Verwandten müssen mindestens seit einem halben Jahr hier leben und einen Aufenthaltstitel besitzen. Diese Verwandten müssen sich verpflichten, für maximal fünf Jahre für Unterkunft und Lebensunterhalt ihrer nachziehenden Angehörigen aufzukommen, Gesundheitskosten ausgenommen. Entsprechend erwartet das Migrationsministerium auch „keine weitere Belastung der Aufnahmesysteme“ und der öffentlichen Kassen.

Kritik von verschiedenen Seiten

Patrick Beier, migrationspolitischer Sprecher der Linken, begrüßte die nun mögliche Aufnahme der Angehörigen. Dafür sei es angesichts der katastrophalen Zustände in Afghanistan höchste Zeit. Der Abgeordnete der größten Fraktion im Thüringer Landtag kritisierte aber die hohen Aufnahmeanforderungen.

Der Thüringer Flüchtlingsrat und weitere Hilfsorganisationen begrüßten das Programm grundsätzlich. Die Versorgungsverpflichtungen aber seien eine „kaum stemmbare Hürde“. Die Last solle auf mehrere Schultern verteilt und Beratungsangebote sollten finanziell aufgestockt werden, forderten sie.

Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, hingegen fürchtet eine zusätzliche Verschärfung der Situation in den Kommunen. Der Thüringer Sonderweg gehe zulasten des Landes und vergrößere Akzeptanzprobleme bei den Bürgern, kritisierte er.

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