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Journalistenverband kritisiert Druck aus Politik auf Autonomie der Sender

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) übt scharfe Kritik an Äußerungen von FDP-Chef Christian Lindner und anderen Politikern an der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Verband forderte am Mittwoch „ein Ende des illegitimen Drucks auf die Programmautonomie“ der Sender. Anlass seien aktuelle Forderungen, die Berichterstattung mehrerer Sender über besondere Anlässe zu bündeln oder zu zentralisieren. Lindner hatte moniert, dass ARD, ZDF und Phoenix parallel vom Begräbnis der Queen aus London berichtete hatten. Der Bundesfinanzminister hatte in dem Zusammenhang auf ein „erhebliches Einsparpotenzial“ hingewiesen und eine Deckelung der Rundfunkgebühren gefordert. Dies würde als Anreiz für die öffentlich-rechtlichen Sender dienen, sich zu „verschlanken“ und auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren, hatte Lindner der Osnabrücker Zeitung gesagt.

Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall kritisierte dies scharf: „Mit Verlaub, das geht den Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzenden Christian Lindner nichts an.“ Er erinnerte daran, dass erst unlängst CSU-Chef Markus Söder eine Verschlankung des Programms gefordert habe. (afp)

ARD-Erfolg im Rechtsstreit mit Bild TV

Im Rechtsstreit über die Nutzung bestimmter ARD-Bilder am Abend der vergangenen Bundestagswahl hat der öffentlich-rechtliche Senderverbund einen Erfolg gegen Bild TV erzielt. Der TV-Sender Bild hatte am Tag der Bundestagswahl am 26. September 2021 von ARD und ZDF mehrere Teile des TV-Programms zur Wahl übernommen. Vorab hatte es dazu keine Absprachen gegeben. Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen war laut einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts urheberrechtswidrig, wie die ARD am Dienstag in Köln mitteilte.

Das Kammergericht bestätigte somit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom vergangenen Dezember. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.

Ein Bild-Sprecher teilte der Nachrichtenagentur dpa mit, nicht nachvollziehen zu können, warum man der Auffassung sei, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei. Man prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln. Die ARD sprach ihrerseits von einem Erfolg vor Gericht. (epd, dpa)