Gericht weist Klage ab

Frau erhält keine Entschädigung nach LADG wegen nacktem Oberkörper an der Plansche

Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch die Klage einer Frau auf Entschädigung abgewiesen, die wegen ihres unbekleideten Oberkörpers von einem Wasserspielplatz im Treptower Park verwiesen worden war. Wegen Einzelheiten zur Begründung verwies das Gericht auf die schriftlichen Urteilsgründe, die noch nicht vorlagen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, es könne dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

Die Klägerin Gabrielle L. wollte eine Entschädigung von 10.000 Euro auf der Grundlage des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Landesantidiskriminierungsgesetzes.

Bei dem Verfahren gehe es darum, zwischen Grundrechten der Klägerin, die sich mit unbekleidetem Oberkörper sonnen wollte, und Grundrechten anderer, die dies nicht sehen wollten, abzuwägen, sagte die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung. (epd)